Die US-Regierung hat eine bedeutende juristische Niederlage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta erlitten. Ein Bundesrichter in Washington D.C. wies die Klage der US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) zurück, mit der die Behörde eine Zerschlagung des Technologieriesen und eine Abspaltung der Plattformen Instagram und WhatsApp erzwingen wollte. Nach Einschätzung des Gerichts ist es der FTC nicht gelungen, überzeugend darzulegen, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung durch die Übernahmen missbraucht oder unrechtmäßig erweitert habe.
Meta im Visier der Regulierer
Die FTC hatte dem Konzern vorgeworfen, Instagram (2012) und WhatsApp (2014) nicht aus Innovationsgründen oder zur Verbesserung der angebotenen Dienste erworben zu haben, sondern als strategische Maßnahme, um aufstrebende Konkurrenten gezielt aus dem Markt zu drängen. Damit, so der Vorwurf, sei die Entwicklung eines fairen Wettbewerbs unterdrückt worden – ein klassischer Missbrauch monopolistischer Macht.
Der Kern der Anklage: Meta habe ein „Buy-and-Bury“-Modell verfolgt – also das Aufkaufen von Konkurrenten, um diese entweder zu integrieren oder als potenzielle Gefahrenquelle zu eliminieren. Die FTC sah darin einen Versuch, das eigene Monopol auf dem Markt der sozialen Netzwerke zu schützen und mögliche Alternativen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verhindern.
Gericht: Vorwürfe nicht ausreichend belegt
Der zuständige Richter kam jedoch zu dem Schluss, dass die FTC ihre Argumentation nicht ausreichend untermauern konnte. Zwar räumte das Gericht ein, dass Meta ein extrem einflussreicher Akteur im Social-Media-Sektor sei. Doch allein die Größe eines Unternehmens sei kein Beweis für einen Monopolmissbrauch. Die Behörde habe weder klar definiert, wie der relevante Markt abzugrenzen sei, noch konkret nachgewiesen, dass Konsumenten durch die Übernahmen tatsächlich geschädigt wurden.
Damit blieb die FTC hinter der rechtlich hohen Hürde zurück, die für eine Zerschlagung eines Unternehmens im US-Kartellrecht erforderlich ist. In diesem Bereich müssen Behörden nicht nur Marktstrukturen aufzeigen, sondern dezidiert belegen, dass ein Unternehmen durch gezielte marktfeindliche Praktiken Wettbewerb verhindert oder blockiert hat.
Schwerer Rückschlag für US-Regulierungsbehörden
Das Urteil ist nicht nur ein Sieg für Meta, sondern auch ein empfindlicher Dämpfer für die US-Regierung. Präsidentielle und politische Initiativen der vergangenen Jahre hatten versucht, den Einfluss großer Technologiekonzerne stärker zu begrenzen. Die FTC unter Leitung von Lina Khan gilt als besonders entschlossen, neue kartellrechtliche Grenzen zu ziehen und digitale Monopole aufzubrechen.
Nun aber zeigt der Fall Meta, wie schwierig es ist, mit den bestehenden gesetzlichen Werkzeugen gegen Big-Tech-Konzerne vorzugehen. Juristisch betrachtet sind „Nachweise für Wettbewerbsverzerrung“ schwer zu erbringen – insbesondere in Märkten, die sich ständig verändern und in denen Innovation und Konkurrenz nicht klassisch messbar sind.
Meta atmet auf – aber der Druck bleibt
Für Meta bedeutet die Entscheidung eine spürbare Entlastung. Der Konzern hatte während des Verfahrens warnend betont, dass eine Zerschlagung massive negative Folgen für die Nutzerinnen und Nutzer hätte, etwa bei Datenschutz, Sicherheit und der technischen Integration der Dienste. Dass diese Szenarien vorerst vom Tisch sind, verschafft Meta strategische Stabilität und stärkt die Position von CEO Mark Zuckerberg.
Gleichzeitig dürfte Meta wissen, dass der regulatorische Druck nicht nachlassen wird. Auch auf Ebene der EU, in Großbritannien und in anderen globalen Märkten laufen weiterhin Verfahren, die dem Konzern strenge Vorgaben machen oder alternative Geschäftsmodelle erzwingen könnten.
Wie es weitergeht
Ob die FTC Berufung einlegt, ist noch nicht entschieden. Beobachter rechnen jedoch damit, dass die Behörde weitere rechtliche Schritte prüft – auch, um zu verhindern, dass das Urteil als Signal verstanden wird, Big-Tech-Konzerne seien im Kartellrecht unangreifbar.
Fest steht: Die Auseinandersetzung zwischen Regulierern und Technologiegiganten wird weitergehen – denn die Frage, wie viel Macht ein Konzern im digitalen Zeitalter besitzen darf, bleibt politisch wie gesellschaftlich hochbrisant.