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FMA warnt vor nicht lizenziertem Anbieter: „Terra-Consult.net“ ohne Berechtigung für Wertpapiergeschäfte in Österreich
Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

FMA warnt vor nicht lizenziertem Anbieter: „Terra-Consult.net“ ohne Berechtigung für Wertpapiergeschäfte in Österreich

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Anlegerinnen und Anleger eindringlich vor den Angeboten der Website terra-consult.net. Die Betreiber, die nach eigenen Angaben einen Sitz in London und Bern haben, verfügen über keine Erlaubnis, in Österreich konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte zu erbringen.

Nach Erkenntnissen der Behörde darf der Anbieter daher insbesondere keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen, wie es in § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) geregelt ist. Die FMA stellt klar, dass Terra-Consult.net nicht berechtigt ist, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich anzubieten oder zu vermitteln.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 92 Abs. 11 WAG 2018 und dient dem Anlegerschutz.

Die FMA weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich nur mit ausdrücklicher FMA-Erlaubnis angeboten werden dürfen. Immer wieder treten Unternehmen auf, die ohne Konzession tätig sind und potenziell hohe Risiken für Anlegerinnen und Anleger bergen.

Wer sich über die Zulassung eines Finanzdienstleisters informieren möchte, kann dies in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der FMA tun. Dort finden sich alle in Österreich autorisierten Anbieter.

 

Hier die Original-Meldung der FMA Österreich:

Die FMA warnt vor Angeboten der Betreiber der Website terra-consult.net

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

Die FMA warnt vor Angeboten der Betreiber der Website

terra-consult.net

Mit angeblichem Sitz in London und Bern

Web: https://terra-consult.net/
E-Mail: info@terra-consult.net

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) nicht anbieten. Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 WAG 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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