Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnungen rund um Immediate Connect ausgeweitet. Die Finanzaufsicht sieht den dringenden Verdacht, dass die Betreiber hinter der Marke ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Immer neue Tarn-Domains im Einsatz
Aktuell sind die Angebote von Immediate Connect über mehrere neue Domains abrufbar – darunter immediateconnect(.)com, altenweerth(.)com, zboncakd(.)com und proinvesttment(.)com. Damit setzt sich eine Strategie fort, die Anleger bewusst in die Irre führen könnte: Hinter immer neuen Internetadressen wird mit großen Versprechungen geworben, während die Betreiber im Verborgenen bleiben.
Schon im Januar und April 2024 hatte die BaFin vor Immediate Connect gewarnt – damals bezogen sich die Hinweise auf die Websites immediateconnect.ai, immediateconnect.live und immediateconnect.app. Offenbar handelt es sich um ein Netzwerk von Domains, das regelmäßig neue Adressen nutzt, sobald frühere Plattformen in den Fokus der Behörden geraten.
Klare Regeln – keine Ausnahme
In Deutschland gilt: Wer Finanz- oder Kryptodienstleistungen erbringen möchte, braucht dafür zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Ohne diese Genehmigung sind die Angebote schlichtweg illegal. Anlegerinnen und Anleger sollten daher stets prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingetragen ist.
Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Damit wird klar: Nicht nur klassische Finanzdienstleistungen, sondern auch Geschäfte mit Kryptowerten unterliegen in Deutschland einer strikten Aufsicht.
Gefahr für Anleger
Das Muster ist bekannt: Lockangebote mit schnellen Gewinnen, aggressives Marketing und oft auch Telefonanrufe von angeblichen „Beratern“. Wer einmal Geld überweist, läuft Gefahr, nie wieder Zugriff darauf zu haben. Zudem setzen Betreiber solcher Seiten oft auf Identitätsdiebstahl, indem sie unrechtmäßig den Namen seriöser Firmen verwenden, um Vertrauen vorzutäuschen.
Die BaFin betont, dass die Warnung keine Aussage darüber trifft, ob bereits Schäden eingetreten sind – sie soll Anleger jedoch frühzeitig vor hohen Risiken schützen.