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BaFin greift bei State Bank of India Frankfurt durch: Mängel in IT, Auslagerungen und Großkrediten

Nikin (CC0), Pixabay

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat die State Bank of India, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, angewiesen, ihre Geschäftsorganisation grundlegend zu verbessern. Hintergrund sind gravierende Mängel, die im Rahmen einer IT-Sonderprüfung im Jahr 2024 festgestellt wurden.

IT-Mängel und unzureichendes Risikomanagement

Die Prüfung zeigte, dass die Bank die aufsichtlichen Anforderungen an IT-Systeme und IT-Risikomanagement nicht erfüllte. Damit verstieß sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Besonders kritisch bewertete die BaFin den Umgang mit der Auslagerung wesentlicher Tätigkeiten, bei der die Vorgaben ebenfalls nicht eingehalten wurden.

Die Anforderungen an IT und Auslagerungen sind im § 25a und § 25b KWG sowie im Rundschreiben 10/2017 (BAIT) geregelt. Mit der neuen EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) gelten seit Januar 2025 zudem europaweit harmonisierte Vorschriften. Die bisherigen BAIT-Vorgaben laufen bis Ende 2026 aus.

Verstöße bei Großkrediten

Neben den IT-Mängeln stellte die BaFin auch mehrere Verstöße gegen das Großkreditregime fest. Großkredite gelten als besonders risikoreich, da sie hohe Konzentrationen auf einzelne Schuldner oder Unternehmensgruppen verursachen. Ein Kredit gilt als Großkredit, wenn er 10 % des Kernkapitals übersteigt. Grundsätzlich darf kein Großkredit mehr als 25 % des Kernkapitals ausmachen.

Um solche Risiken zu begrenzen, verlangt das Gesetz eine regelmäßige Überwachung und für jede Vergabe einen Beschluss sämtlicher Geschäftsleiter. Genau hier sah die Aufsicht Defizite bei der indischen Staatsbank.

BaFin macht von Eingriffsrechten Gebrauch

Auf Basis von § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG ordnete die BaFin deshalb an, dass die State Bank of India Frankfurt die festgestellten Mängel zu beheben hat. Die Maßnahme wurde am 4. August 2025 bestandskräftig.

Bedeutung für Kunden und Bankenaufsicht

Für Kunden der Bank bedeutet die Maßnahme zunächst keine unmittelbare Gefahr – die BaFin hat nicht in das operative Geschäft eingegriffen. Allerdings zeigt der Fall, wie ernst die Finanzaufsicht Defizite bei Risikomanagement, IT-Sicherheit und Kreditvergabe nimmt.

Mit der Umsetzung von DORA verschärfen sich die Anforderungen an Banken europaweit. Die State Bank of India Frankfurt steht nun unter besonderer Beobachtung, ob sie ihre IT-Organisation, Auslagerungsstrukturen und Großkreditvergabe dauerhaft im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben organisiert.

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