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Antike als Souvenir? Tourist stiehlt Steine aus Pompeji

SCAPIN (CC0), Pixabay

Ein vermeintlich harmloses Urlaubsmitbringsel hat für einen schottischen Touristen nun ernste Folgen: Der 51-Jährige wurde von den italienischen Carabinieri wegen schweren Diebstahls angezeigt, nachdem er sechs Steine aus den Ruinen von Pompeji in seinem Rucksack versteckt hatte – darunter Teile des antiken Straßenpflasters und ein Ziegelbruchstück.

Der Mann war Teil einer Besuchergruppe, die von einer Fremdenführerin durch die weltberühmte Ausgrabungsstätte begleitet wurde. Die antike Stadt Pompeji war im Jahr 79 n. Chr. beim Ausbruch des Vesuvs unter Asche und Lava verschüttet worden und gilt heute als einzigartiges archäologisches Zeitzeugnis der römischen Antike.

Doch während der Führung beobachtete die Fremdenführerin, wie der Tourist sich immer wieder nach Steinen bückte und sie unauffällig einsteckte. Sie reagierte sofort, informierte die Parkleitung und beschrieb präzise das Aussehen des Mannes. Wenig später griffen die Sicherheitskräfte den mutmaßlichen Dieb außerhalb der Anlage auf – mit dem historischen Diebesgut im Gepäck.

Der Schotte erklärte später, er habe die Steine für die Sammlung seines Sohnes mitnehmen wollen und sei sich nicht bewusst gewesen, dass dies verboten sei. Die Behörden nahmen ihm die Fundstücke ab und gaben sie an die archäologische Leitung des Parks zurück.

Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: In Italien ist der Diebstahl kulturellen Erbes ein ernstes Delikt. Der Mann muss sich nun wegen schweren Diebstahls verantworten – eine Tat, die nicht nur rechtlich, sondern auch kulturell schwer wiegt.

Die Parkverwaltung von Pompeji betonte in einer Stellungnahme, wie wichtig es sei, das historische Erbe zu schützen. Selbst kleinste Gegenstände seien Teil eines größeren archäologischen Zusammenhangs – und das Mitnehmen solcher „Souvenirs“ richte langfristig enormen Schaden an.

Die Botschaft ist klar: Wer Pompeji besucht, sollte nur Erinnerungen mitnehmen – und den Staub der Geschichte dort lassen, wo er hingehört.

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