Die Getsafe Insurance Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg, Deutschland, plant die Übertragung ihres gesamten Nicht-Lebensversicherungsbestands auf die andsafe Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster, Deutschland. Die geplante Maßnahme erfolgt im Rahmen einer unternehmensinternen Neuordnung und betrifft auch Versicherungsverträge österreichischer Kundinnen und Kunden.
Nach Angaben der deutschen Aufsichtsbehörde sind auch Policen von Versicherungsnehmern in Österreich Teil des übertragenen Bestands. In diesem Zusammenhang weist die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich darauf hin, dass gemäß § 31 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016) für betroffene Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Das bedeutet: Kundinnen und Kunden, die von der Bestandsübertragung betroffen sind, können ihre Verträge innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist kündigen, sofern sie mit dem Wechsel des Versicherers nicht einverstanden sind.
Die FMA empfiehlt, etwaige Informationsschreiben der Versicherungsgesellschaft sorgfältig zu prüfen und sich bei Fragen direkt an den Versicherer oder den zuständigen Vermittler zu wenden. Die Übertragung erfolgt im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und wird von den zuständigen Behörden begleitet. Ziel ist eine reibungslose Fortführung der Versicherungsverhältnisse unter dem neuen Risikoträger.