Interviewer:
Frau Bontschev, die SBI Sons of Bavaria Investment AG lädt für den 20. August 2025 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Es geht um eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage. Was ist aus Ihrer Sicht das zentrale Anliegen dieser Maßnahme?
RAin Bontschev:
Die Gesellschaft plant, ihr Grundkapital von derzeit 100.000 Euro auf bis zu 250.000 Euro zu erhöhen – also um bis zu 150.000 Euro. Dazu sollen bis zu 150.000 neue, auf den Namen lautende Nennbetragsaktien zu jeweils einem Euro ausgegeben werden. Diese Kapitalmaßnahme dient typischerweise dazu, zusätzliche Liquidität zu schaffen – sei es für operative Zwecke, Investitionen oder zur Verbesserung der Eigenkapitalquote.
Interviewer:
Was bedeutet das für die bestehenden Aktionäre?
RAin Bontschev:
Die bestehenden Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht. Sie können für jede gehaltene Aktie 1,5 neue Aktien erwerben – und zwar zum Nennwert von 1,00 Euro. Das ist vergleichsweise attraktiv. Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen ab Bekanntgabe des Bezugsangebots. Wer das Bezugsrecht nicht nutzt, wird verwässert – also sein relativer Stimmrechts- und Kapitalanteil verringert sich.
Interviewer:
Was passiert mit den nicht gezeichneten Aktien, falls nicht alle Altaktionäre ihr Bezugsrecht ausüben?
RAin Bontschev:
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, über die nicht bezogenen Aktien frei zu verfügen. Das heißt: Andere Altaktionäre können darüber hinaus zeichnen oder auch neue Investoren einsteigen. Auch hier gilt der Mindestpreis von einem Euro je Aktie. Wichtig ist außerdem: Die Zeichnungsmöglichkeit endet spätestens am 31. Oktober 2025.
Interviewer:
Wie ist die rechtliche Rolle des Aufsichtsrats in diesem Prozess?
RAin Bontschev:
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der Satzung – das ist der Paragraph zur Höhe des Grundkapitals – entsprechend anzupassen. Solche Satzungsänderungen sind bei Kapitalmaßnahmen gesetzlich vorgesehen, müssen aber formal korrekt umgesetzt werden.
Interviewer:
Gibt es Risiken oder besondere Hinweise für Anleger?
RAin Bontschev:
Anleger sollten unbedingt prüfen, ob sie ihr Bezugsrecht ausüben wollen – das kann eine Chance sein, die Beteiligung auszubauen oder Verwässerung zu vermeiden. Wer sich nicht beteiligt, wird künftig einen kleineren Anteil am Unternehmen halten. Auch sollte man genau beobachten, wie viele Aktien gezeichnet werden und ob neue Investoren hinzukommen – das kann Rückschlüsse auf das Vertrauen in das Unternehmen zulassen.
Interviewer:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Frau Bontschev.
RAin Bontschev:
Sehr gerne.