Die geplante Reform der Mütterrente lässt länger auf sich warten als ursprünglich erwartet: Frühestens ab 2028 sollen Mütter von der neuen Regelung profitieren können. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Grund für die Verzögerung sei die aufwendige technische Umsetzung innerhalb der Rentenversicherung. Laut Ministerium benötige die Deutsche Rentenversicherung zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, um die Auszahlung der Reform umzusetzen – und das Gesetz selbst ist noch nicht verkündet.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Mütterrente gerechter zu gestalten: Künftig sollen alle Mütter unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder drei Rentenpunkte erhalten – ein Schritt zu mehr Gleichbehandlung. Finanziert werden soll die Maßnahme aus Steuermitteln, nicht aus den Beiträgen der Versicherten.
Für viele betroffene Frauen, insbesondere Mütter vor 1992 geborener Kinder, die bislang benachteiligt waren, bedeutet die Verzögerung eine weiterhin ausbleibende Rentenaufstockung – zumindest für die nächsten drei Jahre. Sozialverbände und Rentenexperten hatten sich bereits für eine schnellere Umsetzung ausgesprochen.
Die Reform gilt dennoch als wichtiges Zeichen für mehr Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern in der Rentenbiografie – auch wenn diese Anerkennung noch auf sich warten lässt.