Nach der vielbeachteten Berliner Gerichtsentscheidung, die Zurückweisungen an der Grenze ohne individuelle Prüfung für unzulässig erklärte, hat der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch (SPD) eine eindeutige gesetzliche Grundlage für das Handeln der Bundespolizei gefordert.
„Es ist die Aufgabe des Dienstherrn, neben einer klaren Weisungslage auch für eine klare Rechtslage bei Zurückweisungen zu sorgen“, betonte Grötsch.
Er verwies auf die offensichtliche Unstimmigkeit zwischen Rechtsprechung und behördlicher Praxis: „Ich bin kein Jurist, sondern Polizist. Aber ich sehe auf den ersten Blick, dass die Exekutive hier etwas anderes sagt als die Judikative.“
Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze äußerte, wenn diese ohne individuelle Anhörung oder Asylprüfung erfolgen. Dieses Urteil stellt die bisherige Praxis infrage, bei der auf Basis von Absprachen und internen Weisungen Geflüchtete an der Grenze abgewiesen werden.
Grötsch betonte, es gehe dabei nicht um politische Bewertungen, sondern um Rechtssicherheit für die eingesetzten Beamten. „Wer tagtäglich Entscheidungen an der Grenze treffen muss, braucht klare, rechtlich einwandfreie Vorgaben – nicht juristische Grauzonen.“
Die Bundesregierung steht nun unter Zugzwang, für Klarheit zu sorgen – entweder durch eine Anpassung der Rechtslage oder eine Neubewertung der aktuellen Praxis im Einklang mit der Rechtsprechung.