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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zu den geplanten Änderungen des Bankengesetzes in der Schweiz: „Die FINMA erhält endlich schärfere Instrumente – und die Banken klare Verantwortung“
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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zu den geplanten Änderungen des Bankengesetzes in der Schweiz: „Die FINMA erhält endlich schärfere Instrumente – und die Banken klare Verantwortung“

Elionas (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Iwanow, der Bundesrat hat neue Eckwerte zur Änderung des Bankengesetzes vorgelegt, und die FINMA begrüßt diese ausdrücklich. Was steckt hinter diesem Reformpaket?

Rechtsanwalt Michael Iwanow: Die geplanten Änderungen sind eine direkte Reaktion auf die Notfusion der Credit Suisse im Jahr 2023. Ziel ist es, das sogenannte „Too-Big-To-Fail“-Regime in der Schweiz zu verschärfen. Dabei geht es im Kern um drei Dinge: eine klarere Verantwortung in den Führungsebenen der Banken, erweiterte Eingriffsrechte der FINMA und erhöhte Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Banken – insbesondere mit Auslandsbeteiligungen.

Interviewer: Was bedeutet das konkret für die Banken, vor allem für große Institute?

Rechtsanwalt Iwanow: Systemrelevante Banken – also solche, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem gefährden könnte – müssen sich künftig auf strengere Regeln einstellen. Zum einen wird ein sogenanntes Verantwortlichkeitsregime eingeführt: Die Bank muss eindeutig festlegen, welche Führungskraft für welche Entscheidung zuständig ist. Das macht persönliche Verantwortung justiziabel. Im Krisenfall können dann gezielt Boni zurückgefordert, Sanktionen verhängt oder Berufsverbote ausgesprochen werden. Das ist ein klarer Wechsel von kollektiver zur individuellen Verantwortlichkeit.

Interviewer: Die FINMA erhält laut Eckwertepapier auch deutlich mehr Befugnisse. Was ist darunter zu verstehen?

Rechtsanwalt Iwanow: Bisher war die FINMA in manchen Fällen faktisch zu spät dran – beispielsweise weil Beschwerden aufschiebende Wirkung hatten oder weil es ihr an klaren Eingriffsrechten fehlte. Das ändert sich jetzt. Künftig kann sie Frühinterventionen anordnen, etwa wenn sie Mängel in der Geschäftsführung oder Risikokontrolle erkennt. Die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen, verschafft ihr zusätzlich ein scharfes disziplinarisches Instrument. Und auch bei Stabilisierungs- und Abwicklungsplänen bekommt sie neue Steuerungsrechte, um systemrelevante Institute notfalls rechtzeitig zu restrukturieren oder vom Markt zu nehmen.

Interviewer: Ein weiterer Punkt betrifft das Eigenkapital. Worum geht es bei der neuen Regel zum „Double Leverage“?

Rechtsanwalt Iwanow: Bislang konnten Banken Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften mit Fremdkapital finanzieren und gleichzeitig dieses Eigenkapital in der Schweiz anrechnen lassen – ein riskanter Hebeleffekt. Künftig soll dieses sogenannte Double Leverage vermieden werden. Die Banken müssen diese Beteiligungen vollständig vom harten Eigenkapital des Stammhauses abziehen. Das erhöht die Stabilität, weil Verluste aus dem Ausland das Stammhaus nicht mehr unmittelbar treffen. In der Praxis wird das vor allem internationale Großbanken betreffen, aber es ist ein überfälliger Schritt zur Trennung von Risikoquellen.

Interviewer: Wie bewerten Sie das Maßnahmenpaket in der Gesamtschau?

Rechtsanwalt Iwanow: Es ist ein kraftvolles Signal. Die Credit-Suisse-Krise hat gezeigt, dass die bisherigen Too-Big-To-Fail-Regeln zwar konzeptionell vorhanden waren, aber operativ zu schwach. Mit den neuen Befugnissen, klareren Verantwortlichkeiten und härteren Kapitalregeln bekommt die Schweiz ein modernes Kriseninstrumentarium. Wichtig ist, dass die FINMA dabei proportional vorgeht – das ist gerade für kleinere Banken entscheidend. Aber insgesamt stärkt dieses Paket die Resilienz des Finanzplatzes und dürfte auch international als Vorbild dienen.

Interviewer: Was sollten Banken, insbesondere mit Auslandstöchtern, jetzt konkret tun?

Rechtsanwalt Iwanow: Sie sollten jetzt damit beginnen, ihre Strukturen auf Verantwortlichkeiten zu überprüfen und entsprechende Regelungen dokumentieren. Außerdem empfiehlt sich eine Analyse der Kapitalstruktur in Bezug auf Beteiligungen im Ausland. Je früher man sich auf die neuen Vorgaben einstellt, desto geringer ist das Risiko späterer Auflagen oder Bußgelder. Die Umsetzung wird zwar erst nach der Gesetzesänderung Pflicht, aber wer vorbereitet ist, zeigt auch der Aufsicht, dass er seine Governance im Griff hat.

Interviewer: Herr Iwanow, danke für Ihre Einschätzung.

Rechtsanwalt Iwanow: Sehr gern.

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