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Waschmaschinen-Reparatur in Berlin: Wie dubiose Anbieter Kundinnen und Kunden abzocken – und wie Sie sich schützen
Warnungen der IOSCO

Waschmaschinen-Reparatur in Berlin: Wie dubiose Anbieter Kundinnen und Kunden abzocken – und wie Sie sich schützen

StockSnap (CC0), Pixabay

In Berlin häufen sich Berichte über eine besonders dreiste Betrugsmasche bei Reparaturdiensten für Waschmaschinen: Geräte werden angeblich zur Reparatur abgeholt – und dann schlichtweg „festgehalten“, bis überhöhte Rechnungen in bar bezahlt werden. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt eindringlich vor dieser Praxis, bei der Kundinnen und Kunden massiv unter Druck gesetzt werden.

Abzocke mit System: Wenn die Waschmaschine zur Geisel wird

Die Masche funktioniert meist nach demselben Schema: Ein Reparaturdienst erscheint auf Bestellung vor Ort und erklärt, dass die Waschmaschine nicht direkt vor Ort repariert werden könne – sie müsse mitgenommen werden. Ein Kostenvoranschlag? Fehlanzeige. Stattdessen verschwindet das Gerät und bleibt wochenlang verschwunden. Wer es zurückhaben will, muss bei Lieferung an der Wohnungstür sofort in bar bezahlen – und das zu einem Preis, der oftmals den Neuwert einer vergleichbaren Maschine übersteigt.

Bereits 2024 hatte die Verbraucherzentrale Berlin erfolgreich gegen einen Anbieter namens „Engelshand“ geklagt – unter anderem wegen fehlender Widerrufsbelehrung. Das Problem sei damit jedoch längst nicht gelöst, betont die VZ Berlin. Die Beschwerden über ähnliche Vorfälle reißen nicht ab.

Was können Verbraucher tun?

Die Verbraucherzentrale Berlin gibt klare Empfehlungen, wie man sich gegen die unseriöse Praxis schützt:

  • Erst den Hersteller kontaktieren: Im Falle eines Defekts sollte der erste Weg immer zum Gerätehersteller führen. Oft bieten diese selbst Reparaturdienste an oder nennen autorisierte Partnerfirmen.

  • Seriöse Dienste über die Handwerkskammer suchen: Wer unabhängige Dienstleister beauftragen will, sollte bei der örtlichen Handwerkskammer nachfragen. Dort registrierte Firmen sind meist zuverlässiger.

  • Bestehen Sie auf Vor-Ort-Reparaturen: Lassen Sie sich nicht überreden, die Waschmaschine mitgeben zu lassen. Eine Reparatur sollte nach Möglichkeit in Ihrer Wohnung erfolgen. Nur so behalten Sie die Kontrolle – und vermeiden Drucksituationen.

  • Keine Vorkasse – besonders nicht in bar: Grundsätzlich gilt: Erst zahlen, wenn die Leistung erbracht wurde. Achten Sie darauf, dass der Auftrag keine Klausel zur Vorkasse enthält. Bei Unklarheiten: Vertrag genau lesen und im Zweifel nicht unterschreiben.

  • Vorsicht bei Internet-Schnäppchen: Oftmals verstecken sich hinter günstigen Online-Angeboten dubiose Anbieter. Ein auffällig niedriger Preis kann ein Warnsignal sein.

Fazit: Keine Waschmaschine ohne Vertrag

Waschmaschinen-Reparaturen gehören ins professionelle Umfeld – und nicht in die Hände dubioser Firmen, die mit Druck arbeiten. In Berlin ist das Problem zwar besonders ausgeprägt, doch ähnliche Maschen könnten sich auch andernorts verbreiten. Wer sich gut informiert, vorsichtig handelt und nicht vorschnell unterschreibt, schützt sich am besten. Denn eines steht fest: Eine entführte Waschmaschine ist nicht nur ärgerlich – sie kann richtig teuer werden.

View Comments (1) View Comments (1)
  1. Mittlerweile wird bei telefonischem Kontakt mit der Firma Engelshand die Auskunft gegeben, dass diese Firma in den Konkurs gegangen sei und die Telefonnummer verkauft wurde.
    Da stimmt doch schon wieder einiges nicht?
    Ich habe bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen diese Firma zu laufen und wurde bislang noch nicht über den angeblichen Konkurs informiert.
    Außerdem stellt sich mir die Frage, wie eine andere Firma die Telefonnummer „kaufen“ kann?

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