Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt Alarm: In einer aktuellen Mitteilung warnt die Behörde eindringlich vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten – und das mit verblüffend professionellem Auftreten.
Die fraglichen Seiten präsentieren sich auf den ersten Blick als moderne, internationale Handelsplattformen für CFD-Produkte – darunter Devisen, Metalle, Rohstoffe und Aktienindizes. Doch der Schein trügt. Die Betreiber dieser Plattformen agieren ohne Zulassung und missbrauchen offenbar gezielt die Namen angeblicher US-Unternehmen, um sich durch den Verweis auf ausländische Finanzaufsichtsbehörden ein vermeintlich seriöses Image zu verleihen.
Ein auffälliges Merkmal aller Plattformen: Der Einstiegstext ist fast wortgleich. Er lautet stets:
„Verdient Ihr Vertrauen Geringe Spreads Plattform – [Name der Plattform] Bieten Sie Ihren Kunden eine breite Palette von CFD-Handelsprodukten wie Devisen, Metalle und Rohstoffe, Aktienindizes usw.“
Diese einheitliche Formulierung weist laut BaFin klar auf ein systematisches Vorgehen hin – eine Masche, die auf professionelle Irreführung hindeutet.
Folgende Websites wurden von der BaFin bereits identifiziert:
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xhproltd.com – XH PRO GLOBAL LIMITED
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ubsfxmarts.com – UBSD FX GROUP LIMITED
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tdcfx.com – UBSD FX GROUP LIMITED
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macrobee.com – MACRO GLOBAL LIMITED
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growthsavings.com – GROWTH CAPITAI LIMITED
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sfocl-global.com – SFOCL GROUP LIMITED
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glorioilfx.com – GOLDONLINE GLOBAL LIMITED
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ftkmd.com – FTK GLOBAL INVESTMENT CO. LTD
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bgamfx.com – BGAMFX GROUP LIMITED
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beaumont-fx.com – BEAUMONT GLOBAL LIMITED
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beaumontfx.com – ABANS GLOBAL LTD
Die Gemeinsamkeit all dieser Seiten liegt nicht nur im inhaltlichen Aufbau, sondern auch im Fehlen einer gültigen Erlaubnis nach deutschem Recht. In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin angeboten werden. Wer dennoch tätig wird, begeht einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG) – und riskiert neben Sanktionen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zur besonderen Vorsicht und verweist auf ihre Unternehmensdatenbank, in der sich kostenlos und unkompliziert überprüfen lässt, ob ein Anbieter tatsächlich über eine gültige Zulassung verfügt.
Fazit:
Professionelles Design, internationale Namensgebung und raffinierte Textbausteine – die Masche ist so einfach wie effektiv. Die BaFin ruft zur Wachsamkeit auf: Wer sich vor Betrug schützen will, sollte genau prüfen, mit wem er sein Geld anlegt – und sich im Zweifelsfall nicht von schönen Versprechen blenden lassen.