Aktenzeichen: 67h IN 122/25 – Amtsgericht Hamburg
Hamburg, 23. Mai 2025 – Die Vegan Häppchen GmbH, mit Sitz in der Gluckstraße 57, 22081 Hamburg, hat einen wichtigen, wenngleich schwierigen Meilenstein erreicht: Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Die Maßnahme trat am 23. Mai 2025 um 12:40 Uhr in Kraft.
Das im Handelsregister unter HRB 165259 geführte Unternehmen ist auf die Belieferung mit veganen Speisen und Lebensmitteln spezialisiert und wird von Geschäftsführer Chirill Gorcovenco geleitet.
Rechtsanwalt Marc Heinrich übernimmt Kontrolle
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Heinrich, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, bestellt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufsicht über das Unternehmensvermögen und prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Von nun an sind Verfügungen über das Vermögen der Vegan Häppchen GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter erlaubt
Drittschuldnern, also Kunden, Geschäftspartnern oder sonstigen Zahlungspflichtigen, ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, der auch ermächtigt ist, Bankguthaben und offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Schutz vor Gläubigerzugriff
Um eine unkontrollierte Zerschlagung des Unternehmens zu verhindern, hat das Amtsgericht außerdem Zwangsvollstreckungen sowie Arrest- und einstweilige Verfügungen untersagt, mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziel der Maßnahme: Stabilisierung und Prüfung
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun eine umfassende Bestandsaufnahme vornehmen:
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Liegt ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor?
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Reicht das vorhandene Vermögen aus, um die Verfahrenskosten zu decken?
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Besteht die Möglichkeit einer Fortführung oder Sanierung des Unternehmens?
Diese Phase dient dazu, den Weg für eine mögliche geordnete Fortsetzung des Betriebs – etwa über einen Insolvenzplan oder eine übertragende Sanierung – zu ebnen.
Fazit
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist für die Vegan Häppchen GmbH ein einschneidender Schritt, bietet jedoch auch eine strukturierte Chance zur Neuorientierung.
In einem wachsenden, aber wettbewerbsintensiven Marktsegment wie der veganen Gastronomie sind betriebswirtschaftliche Fehlentwicklungen oder Liquiditätsprobleme keine Seltenheit. Unter juristischer Aufsicht und mit professioneller Begleitung könnten nun Wege zur Sanierung oder Übernahme gefunden werden.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein tragfähiges Konzept zur Fortführung der Geschäftsidee unter dem Dach eines sanierten Unternehmens realisierbar ist. Bis dahin gilt: Ruhe bewahren, Zahlungen korrekt leisten – und auf offizielle Mitteilungen achten.