Ein neues Gesetz soll Bankkunden besser schützen, wenn sie Geld überweisen. In Zukunft müssen Banken genauer prüfen, ob Kontonummer und Name des Empfängers wirklich zusammenpassen. So sollen Betrugsfälle bei Überweisungen deutlich reduziert werden.
Was ist neu?
Bisher wurde bei einer Überweisung meist nur die IBAN (Kontonummer) geprüft – nicht der Name. Das nutzen Betrüger aus: Sie geben eine falsche IBAN an, aber einen echten Namen – etwa von einer Firma. Das Opfer denkt, es überweist Geld an die Firma, in Wirklichkeit landet es aber auf dem Konto der Betrüger.
Das neue Gesetz schreibt nun vor:
Die Bank muss überprüfen, ob Name und IBAN übereinstimmen. Wenn etwas nicht passt, muss die Bank den Kunden warnen, bevor das Geld abgeschickt wird.
Wann gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz wurde auf EU-Ebene beschlossen und soll ab 2025 in allen Mitgliedsstaaten gelten – also auch in Deutschland und Österreich. Banken haben eine kurze Frist, um die neuen Regeln technisch umzusetzen.
Was bedeutet das für Bankkundinnen und -kunden?
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Überweisungen werden sicherer, weil falsche Daten eher auffallen.
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Kunden bekommen eine Warnung, wenn etwas nicht stimmt.
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So können Fehlüberweisungen oder Betrug verhindert werden.
Das Verfahren nennt sich „Name-Check“ oder „IBAN-Name-Abgleich“. Viele Banken in anderen Ländern nutzen es bereits mit Erfolg.
Fazit
Das neue Gesetz sorgt für mehr Sicherheit beim Online-Banking. Wer eine Überweisung macht, kann sich künftig besser darauf verlassen, dass das Geld auch beim richtigen Empfänger ankommt. Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher – und macht es Betrügern schwerer.