Aktenzeichen: 67a IN 135/25
Hamburg, 14. April 2025 – Die ALIC Deutschland GmbH, ein auf den internationalen Handel mit beweglichen Gütern zwischen Europa und Asien spezialisiertes Unternehmen, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft am 14. April 2025 um 13:35 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens beschlossen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100973 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Neubertstraße 14, 22087 Hamburg, wird von Geschäftsführer Herrn Jens Schöbel-Reinwaldt vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und deren wirtschaftliche Lage zu prüfen.
Anordnung umfassender Sicherungsmaßnahmen
Im Einzelnen wurden durch das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:
- Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der ALIC Deutschland GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der ALIC Deutschland GmbH, also insbesondere Geschäftspartnern mit offenen Zahlungsverpflichtungen, ist es untersagt, weiterhin direkt an die Gesellschaft zu zahlen. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Vollstreckungsschutz: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung – sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziel der Maßnahmen
Die getroffenen Maßnahmen sollen das verbliebene Vermögen der ALIC Deutschland GmbH sichern und eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger im weiteren Verlauf des Verfahrens ermöglichen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung schafft damit die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Polonius die wirtschaftlichen Verhältnisse der ALIC Deutschland GmbH analysieren. Im Anschluss wird das Insolvenzgericht entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 135/25 beim Amtsgericht Hamburg geführt. Für Gläubiger und Geschäftspartner gilt ab sofort: Zahlungen und Forderungsanmeldungen sind ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln.
Ob dem Unternehmen ein geordneter Neuanfang oder die Abwicklung bevorsteht, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.