Aktenzeichen: 3609 IN 2493/25
Berlin, 11. April 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gina Event UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Schlieperstraße 69, 13507 Berlin, eine weitreichende Entscheidung getroffen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 190323 und vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gina Kahl-Reißner, hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.
Zum Schutz der Gläubiger und zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens ordnete das Gericht am 11. April 2025 um 11:30 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an (§§ 21, 22 InsO).
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kanzleisitz Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gina Event UG zu überwachen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die Verfahrenskosten gedeckt werden können.
Von besonderer Bedeutung ist, dass der Schuldnerin ab sofort sämtliche Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gestattet sind. Damit sollen eigenmächtige Handlungen, die das Vermögen der Gesellschaft gefährden könnten, verhindert werden.
Zudem wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gina Event UG – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen sind vorerst eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde darüber hinaus ermächtigt:
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Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
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eingehende Zahlungen entgegenzunehmen,
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Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in eigenem Namen zu eröffnen,
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Auskünfte von Banken einzuholen,
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die Geschäftsräume und Unterlagen der Schuldnerin zu durchsuchen und Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen.
Weiterhin wurden sämtliche Schuldner der Gina Event UG – also Kunden und Geschäftspartner, die noch Zahlungen leisten müssen – aufgefordert, ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.
Ausblick auf das Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Davon hängt maßgeblich ab, ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder das Verfahren mangels Masse eingestellt wird.
Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3609 IN 2493/25 geführt. Betroffene Gläubiger sowie Geschäftspartner der Gina Event UG werden über weitere Entwicklungen informiert und sollten künftige Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Die wirtschaftliche Zukunft der Gina Event UG ist derzeit ungewiss. Das laufende Verfahren soll nun Klarheit über die Vermögensverhältnisse und die Sanierungs- bzw. Abwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens bringen.