Aktenzeichen: 2 IN 271/24
Paderborn, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Paderborn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TTM-Windkraft GmbH mit Sitz am Hölter Weg 46, 59590 Geseke, eine finale Entscheidung getroffen. Der von der Gesellschaft selbst gestellte Insolvenzantrag vom 6. November 2024 wurde durch Beschluss vom 7. April 2025 mangels Masse abgewiesen.
Die im Bereich der Windkraft tätige Gesellschaft, vertreten durch ihren Liquidator Herrn Heinrich Tillmann, wohnhaft in Ziegelweg 2, 59590 Geseke, hatte aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Hintergrund der Entscheidung
Nach eingehender Prüfung stellte das Amtsgericht Paderborn fest, dass das noch vorhandene Vermögen der TTM-Windkraft GmbH nicht ausreicht, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit sah sich das Gericht gezwungen, den Insolvenzantrag gemäß § 26 InsO mangels Masse abzuweisen.
Folgen der Abweisung
Mit dieser Entscheidung ist die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TTM-Windkraft GmbH nicht möglich. Das bedeutet auch, dass die Gläubiger der Gesellschaft ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens anmelden können.
Stattdessen bleibt ihnen nur der Weg der individuellen Vollstreckung – soweit überhaupt noch verwertbares Vermögen bei der Schuldnerin vorhanden ist.
Abschluss des Verfahrens
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Verfahren vor dem Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 271/24 abgeschlossen, sofern keine Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt werden.
Damit steht die TTM-Windkraft GmbH faktisch vor dem endgültigen wirtschaftlichen Aus. Die Abweisung des Insolvenzantrags stellt in vielen Fällen den letzten Schritt vor der Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister dar.