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Insolvenzantrag der GP +Q Recklinghausen ETW GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 34 IN 39/24

Kleve, 10. April 2025 – Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GP +Q Recklinghausen ETW GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Empeler Straße 122, 46459 Rees, eine weitreichende Entscheidung getroffen: Der am 18. Juli 2024 von der Schuldnerin selbst gestellte Insolvenzantrag wurde durch Beschluss vom 10. April 2025 mangels Masse abgewiesen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5309 eingetragene Gesellschaft wurde vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die WHG und EZH Vermögensverwaltungs GmbH (HRB 17469), deren Geschäftsführer Herr Heinz-Ralf Knickmeier ist.

Hintergrund der Entscheidung

Das Amtsgericht Kleve kam nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Vermögen der GP +Q Recklinghausen ETW GmbH & Co. KG nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Somit sah sich das Gericht gezwungen, den Insolvenzantrag gemäß § 26 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abzuweisen.

Folgen der Abweisung

Durch diesen Beschluss ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gescheitert. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können, sondern eigenständig – beispielsweise durch Zwangsvollstreckung – gegen die Gesellschaft vorgehen müssten, sofern überhaupt noch verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Abschluss des Verfahrens

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 34 IN 39/24 beim Amtsgericht Kleve beendet, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Für die GP +Q Recklinghausen ETW GmbH & Co. KG stellt diese Entscheidung faktisch das Ende ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit dar. In der Regel folgt auf eine solche Entscheidung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern nicht noch unerwartete Vermögenswerte auftauchen oder eine andere Lösung gefunden wird.

Das Verfahren zeigt einmal mehr, wie wichtig eine frühzeitige Sanierungs- oder Restrukturierungsstrategie für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ist – denn wenn selbst für ein Insolvenzverfahren kein Vermögen mehr vorhanden ist, bleiben für Gläubiger oft kaum noch Handlungsmöglichkeiten.

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