Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass es Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz bei der Smarter Habitat GmbH & Co. KG mit angeblichem Sitz in München gibt.
Konkret geht es um das öffentliche Angebot einer Vermögensanlage in Form von Kommanditbeteiligungen unter der Bezeichnung „ecoHAB“, das über die Website smarter-habitat.com/invest/investors/ beworben wird.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen der BaFin wurde hierfür kein Verkaufsprospekt gemäß § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) veröffentlicht – obwohl dieser für öffentliche Angebote gesetzlich vorgeschrieben ist.
Verbraucherschutz im Fokus – Vorsicht bei Investments ohne Prospekt
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur dann öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin zuvor einen Verkaufsprospekt gebilligt hat. Diese Billigung stellt sicher, dass der Prospekt
– alle gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält
– verständlich und widerspruchsfrei verfasst ist
Wichtig: Die BaFin prüft dabei nicht die Seriosität des Anbieters oder die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, noch bewertet sie die Erfolgsaussichten oder Risiken der Investition. Für die Inhalte und die Richtigkeit der Angaben haften die Anbieter selbst.
Empfehlung der BaFin
Die BaFin rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, nur auf Grundlage vollständiger und transparenter Informationen zu investieren.
Ob ein zugelassener Verkaufsprospekt für ein öffentliches Angebot vorliegt, lässt sich über die Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ auf der Website der BaFin einsehen.
🔎 Weitere Informationen finden Sie unter: www.bafin.de
Bleiben Sie wachsam – investieren Sie nur in Angebote mit genehmigtem Verkaufsprospekt.