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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Anleger sollten jetzt handeln – nicht abwarten“

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Reime, die hep opportunity 1 GmbH hat rund zehn Millionen Euro an fälligen Nachrangdarlehen Ende 2024 nicht zurückgezahlt. Wie bewerten Sie das aus rechtlicher Sicht?

Jens Reime: Zunächst einmal: Es handelt sich hier um eine gravierende Pflichtverletzung. Nachrangdarlehen sind vertraglich zu einem bestimmten Stichtag zurückzuzahlen. Wenn das nicht geschieht, liegt ein Verzug vor – es sei denn, eine rechtlich wirksame aufschiebende Bedingung wie eine sogenannte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre greift. Doch aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass hep diese bislang nicht geltend gemacht hat. Damit ist die Rechtslage eindeutig: Die Anleger könnten ihre Ansprüche geltend machen.

Redaktion: Hep argumentiert mit „zeitlichen Verschiebungen“ und verweist auf Verkaufsverhandlungen zu US-Projekten, die sich verzögert hätten. Reicht das als Begründung?

Jens Reime: Nein. Solche unternehmerischen Gründe – etwa ein schwieriges Marktumfeld oder sich verzögernde Transaktionen – entbinden einen Emittenten nicht von vertraglich zugesicherten Pflichten. Wenn Zahlungen fällig sind, müssen sie geleistet werden – oder es muss rechtssicher erklärt werden, warum sie derzeit rechtlich nicht durchsetzbar sind. Ein bloßes Versprechen auf „baldige Zahlung“ reicht nicht aus. Das Risiko liegt nicht bei den Anlegern, sondern beim Unternehmen.

Redaktion: Können sich Anleger denn nun auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche berufen, obwohl sie bisher abgewartet haben?

Jens Reime: Absolut. Der Verzug ist eingetreten, und dadurch haben Anleger das Recht, ihre Forderungen geltend zu machen – inklusive Verzugszinsen. Entscheidend ist, dass sie jetzt aktiv werden. Wer untätig bleibt, riskiert, im Ernstfall – etwa bei einer möglichen Insolvenz – nachrangig behandelt oder ganz übergangen zu werden. Ich rate ausdrücklich dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen, um die individuellen Rechte zu prüfen und ggf. auch den Druck auf hep zu erhöhen.

Redaktion: Auffällig ist, dass hep sehr selektiv mit Informationen umgeht. Es gibt keine vollständige Leistungsbilanz, keine Einblicke in Musterdarlehensverträge, und Bilanzzahlen deuten auf eine massive Unterkapitalisierung hin. Ist das problematisch?

Jens Reime: Ja, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Erstens verletzt hep damit das Vertrauen der Anleger. Transparenz ist das A und O in diesem Markt. Zweitens deuten die wirtschaftlichen Zahlen auf eine bilanzielle Überschuldung hin. Zum 30. Juni 2024 lag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von über 15 Millionen Euro vor. Das ist nicht bloß „unterjährig normal“, wie das Unternehmen es nennt, sondern ein Warnsignal. Es zeigt, dass die Rückzahlung der Darlehen realwirtschaftlich nicht gesichert ist – auch wenn das Unternehmen dies nach außen behauptet.

Redaktion: Was bedeutet das für die Anleger konkret?

Jens Reime: Es besteht akute Unsicherheit über die Werthaltigkeit ihrer Ansprüche. Wenn die Verkaufsprozesse weiter ins Stocken geraten oder scheitern, droht im schlimmsten Fall die Insolvenz – und dann greift bei Nachrangdarlehen die vertraglich vereinbarte Nachrangigkeit. Das heißt: Gläubiger erhalten ihr Geld nur, wenn andere Forderungen bereits bedient sind. Jetzt aktiv zu werden, kann also entscheidend sein, um Schaden zu begrenzen.

Redaktion: Was empfehlen Sie betroffenen Anlegern?

Jens Reime: Dokumentieren Sie alle Informationen, die Sie bisher erhalten haben – etwa E-Mails, Schreiben von hep oder Ihren Vertriebspartnern. Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen juristisch prüfen. In vielen Fällen ist auch die Gestaltung des Nachrangdarlehens angreifbar, etwa wenn es an der notwendigen Transparenz oder der konkreten Ausgestaltung der Nachrangigkeit mangelt. In solchen Fällen kann eine Klage Aussicht auf Erfolg haben. Parallel sollte geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen Vertriebe oder Berater bestehen – etwa wegen Falschberatung.

Redaktion: Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch.

Jens Reime: Gern geschehen.

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