Frage: Herr Bremer, die Aktie der MABEWO Holding SE ist nun seit fast einem Jahr vom Handel ausgesetzt. Gibt es Anzeichen, dass sich daran bald etwas ändert?
Thomas Bremer: Ehrlich gesagt, nein. Seit Monaten ist keine Bewegung in der Sache erkennbar. Anleger hoffen natürlich darauf, dass irgendwann wieder gehandelt wird, aber es gibt derzeit keinerlei offizielle Hinweise darauf.
Frage: Nun wurde die MABEWO AG Schweiz mit der MABEWO Holding SE verschmolzen. Was bedeutet das für die bisherigen Partizipationsschein-Erwerber?
Thomas Bremer: Das bedeutet, dass all diejenigen, die Partizipationsscheine der MABEWO AG Schweiz erworben haben, nun Aktionäre der MABEWO Holding SE mit Sitz in Luxemburg sind. Das Unternehmen plant, diese Aktionäre anzuschreiben und ihnen Stückaktien zum Preis von 2 Euro je Aktie anzubieten.
Frage: Das klingt erst einmal nach einem attraktiven Angebot. Gibt es Haken?
Thomas Bremer: Die große Frage ist: Was macht man mit diesen Aktien, wenn man sie erworben hat? Momentan gibt es keinen aktiven Handel mit den Papieren, und solange sich das nicht ändert, sind sie de facto wertlos. Wer bereits Aktien im Depot hat, sitzt also fest.
Dazu kommt, dass CEO Jörg Trübl vor einigen Wochen eine Abkehr vom Börsenplatz Düsseldorf erwogen hat. Das lässt weitere Zweifel aufkommen, ob es überhaupt ein ernsthaftes Interesse gibt, die Aktie bald wieder handelbar zu machen.
Frage: Wie sieht es mit der finanziellen Lage des Unternehmens aus?
Thomas Bremer: Das ist eine berechtigte Frage. Wir wissen, dass das Unternehmen erhebliche Lohnrückstände bei Mitarbeitern und Lieferanten hat. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, dass das frische Kapital, das durch den Verkauf neuer Stückaktien eingesammelt werden soll, einfach nur zur Begleichung alter Schulden dient.
Jörg Trübl hat uns in einem Gespräch versichert, dass die MABEWO Holding SE weitere 3 Millionen Euro an Kapital beschaffen will, um voranzukommen. Aber ehrlich gesagt, außer Geld einzusammeln sieht man bei diesem Unternehmen keine nennenswerten Fortschritte.
Frage: Immerhin wurden mehr als 40 Millionen Euro an Anlegerkapital eingesammelt. Wurde das sinnvoll investiert?
Thomas Bremer: Das ist genau der Punkt! Ein Produkt, mit dem das Unternehmen tatsächlich Geld verdient, kennen wir nicht.
Wir wissen jedoch, dass Kapital in Weißrussland investiert wurde – und das halten wir für äußerst bedenklich. Warum gerade Weißrussland? Was ist der Plan dahinter? Offizielle Antworten darauf gibt es nicht.
Zusätzlich wurde im Dezember 2021 eine Statutenänderung beschlossen, die es der MABEWO Holding SE erlaubt, im Ausland zu investieren – auch ohne Sicherheiten oder garantierte Renditen. Die damaligen Partizipationsschein-Inhaber hatten kein Stimmrecht und wurden über diese Änderung nicht einmal informiert.
Rechtliche Einschätzung von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen
Frage: Herr Reime, wie beurteilen Sie diese Vorgänge aus rechtlicher Sicht?
Jens Reime: Zunächst einmal ist es für Anleger äußerst problematisch, wenn sie über wesentliche Veränderungen, insbesondere eine Statutenänderung, nicht informiert wurden. Das verstößt möglicherweise gegen Informationspflichten und könnte Schadensersatzansprüche begründen.
Auch die Tatsache, dass Kapital in Weißrussland investiert wurde, wirft viele Fragen auf. Weißrussland ist ein Land mit hohem wirtschaftlichem und politischem Risiko. Wenn Anleger darüber nicht vollständig aufgeklärt wurden, könnte das ebenfalls rechtlich relevant sein.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, als Anleger aktiv zu werden?
Jens Reime: Ja, auf jeden Fall. Anleger sollten zunächst Einsicht in die Geschäftsunterlagen fordern und genau prüfen, ob sie über Risiken ausreichend informiert wurden. Falls nicht, könnte es sich um eine Pflichtverletzung handeln, die rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen ermöglicht.
Ein weiterer Punkt ist die geplante Ausgabe neuer Aktien zu 2 Euro pro Stück. Wenn Anleger durch falsche oder unvollständige Informationen dazu verleitet werden, erneut Geld zu investieren, könnte das rechtlich als Täuschung oder unlauteres Verhalten gewertet werden.
Frage: Was würden Sie betroffenen Anlegern raten?
Jens Reime: Ich empfehle dringend, sich rechtlichen Beistand zu holen und genau zu prüfen, welche Ansprüche bestehen. Es gibt bereits einige erfahrene Anwaltskanzleien, die sich mit solchen Fällen befassen. Zudem sollte man sich mit anderen Betroffenen vernetzen, um gemeinsam gegen eventuelle Missstände vorzugehen.
Frage: Herr Bremer, wie schätzen Sie die Zukunft der MABEWO Holding SE ein?
Thomas Bremer: Das ist die entscheidende Frage. Ohne klare Transparenz und ein funktionierendes Geschäftsmodell sehe ich ehrlich gesagt keine positive Zukunft für dieses Unternehmen.
Jörg Trübl hat zwar versprochen, zukünftig transparenter zu sein – aber ich fürchte, dafür könnte es bereits zu spät sein.
Oder um es mal bildlich auszudrücken: Einem verdurstenden Gaul kann man noch einmal Wasser geben – aber ob er dann noch einmal zum Rennpferd wird, ist eine andere Frage.
Fazit:
Dieses Interview zeigt deutlich, dass Anleger bei der MABEWO Holding SE große Vorsicht walten lassen sollten. Die fehlende Transparenz, offene Fragen zur Mittelverwendung und die unsichere Handelbarkeit der Aktie sind erhebliche Risiken. Rechtsanwalt Jens Reime rät daher zu einer genauen Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten – insbesondere für Anleger, die bereits investiert haben.