Kempten, 11. Februar 2025 – Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat mit dem Beschluss IN 513/24 den Antrag der Bürgerwind Apfeltrang GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Damit entfällt die Möglichkeit einer geregelten Abwicklung des Unternehmens, das sich in wirtschaftlicher Notlage befand.
Keine ausreichenden Mittel für ein Verfahren
Die Bürgerwind Apfeltrang GmbH & Co. KG mit Sitz in Marktoberdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin modwind Windkraft Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer Marek Max Josef, hatte ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung eine ernüchternde Aussicht: Da keine Insolvenzmasse vorhanden ist, stehen sie ohne Aussicht auf Rückzahlung ihrer offenen Forderungen da.
Rechtsmittel gegen den Beschluss möglich
Gegen den Beschluss IN 513/24 kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts gegeben werden. Eine elektronische Einreichung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Was bedeutet das für die Zukunft des Unternehmens?
Die Abweisung des Insolvenzantrags mit dem Aktenzeichen IN 513/24 lässt das Unternehmen ohne eine geordnete Liquidation zurück. Ohne ein formales Insolvenzverfahren bleibt die Bürgerwind Apfeltrang GmbH & Co. KG wirtschaftlich handlungsunfähig. Es bleibt abzuwarten, ob Geschäftsführer Marek Max Josef oder betroffene Gläubiger noch weitere rechtliche Schritte einleiten oder alternative Lösungen suchen.