Cuxhaven, den 10. Februar 2025 – Eine überraschende Wende im Insolvenzverfahren der Burdewick-Steffens GmbH & Co. KG: Das Amtsgericht Cuxhaven hat den Beschluss vom 21. Januar 2025, der die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie weitere Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO anordnete, aufgehoben.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Hemsotstraße 14 in Lamstedt und im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 204921 eingetragen, wurde durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Burdewick Verwaltungs GmbH, vertreten.
Gründe und Konsequenzen
Über die konkreten Gründe der Aufhebung des Beschlusses gibt die aktuelle Mitteilung des Gerichts keine Auskunft. Möglich sind eine Rücknahme des Insolvenzantrags, eine außergerichtliche Einigung oder die Feststellung, dass die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick
Mit der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung entfällt die Kontrolle durch einen Insolvenzverwalter, und das Unternehmen kann wieder uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen. Ob dies den Beginn eines wirtschaftlichen Neuanfangs markiert oder lediglich eine vorübergehende Erleichterung darstellt, bleibt abzuwarten.