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Insolvenzantrag für M.G. Hauck GmbH & Co. KG – Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

geralt (CC0), Pixabay

Die M.G. Hauck GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 07. Februar 2025 um 18:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet (Az.: 810 IN 151/25 M-12).

Eingeschränkte Verfügungsmacht des Unternehmens

Das Unternehmen darf ab sofort keine finanziellen oder wirtschaftlichen Verfügungen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen. Dies bedeutet, dass sämtliche Geschäftstransaktionen, Zahlungen oder Vertragsabschlüsse nur noch unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters wirksam sind.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Alexander Eggen von der renommierten Kanzlei Schultze & Braun bestellt. Die Kanzlei ist auf Insolvenz- und Restrukturierungsfälle spezialisiert. Betroffene Gläubiger oder Geschäftspartner können sich an folgende Kontaktstellen wenden:

  • Schultze & Braun
    Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main
    Telefon: 069 / 50 98 60
    Fax: 069 / 50 98 61 10
    E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de
    Webseite: www.schultze-braun.de

Hintergrund der Insolvenz

Das Unternehmen M.G. Hauck GmbH & Co. KG, ansässig in der Neue Mainzer Straße 22, gehört zur PRINTZ & SCHWENK GmbH, die als persönlich haftende Gesellschafterin auftritt. Geschäftsführer ist Michael Witt.

Die Gründe für den Insolvenzantrag wurden bislang nicht offiziell bekannt gegeben. Die nächsten Schritte hängen von der finanziellen Situation des Unternehmens sowie den Entscheidungen des Insolvenzverwalters ab.

Mögliche Folgen der Insolvenz

  • Gläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.
  • Geschäftspartner müssen sich auf Zahlungsausfälle oder Verzögerungen einstellen.
  • Mitarbeiter könnten von Gehaltsausfällen oder Kündigungen betroffen sein.
  • Kunden müssen mit Einschränkungen oder einer möglichen Einstellung der Geschäftstätigkeit rechnen.

Das Verfahren wird nun zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer Zerschlagung und Abwicklung kommt. Weitere Informationen dürften in den nächsten Wochen folgen.

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