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DEGAG Genussrechte:SRI Concepts, das wir keine Freunde von Herrn Wiese sind drfte klar sein

Vika_Glitter (CC0), Pixabay

Auch Thorsten Wiese hat die DEGAG-Genussrechte vermittelt, und wie jeder Vertriebsmitarbeiter hat er jetzt natürlich den Gedanken, dass der eine oder andere Anleger ihn in die Haftung nehmen könnte, wenn dieser meint, nicht korrekt beraten worden zu sein.

Ob dem so ist, wird letztlich eine gerichtliche Entscheidung sein – und wie man sagt: Vor Gericht, auf hoher See und vor der eigenen Ehefrau weiß man nie, wie eine Diskussion ausgeht.

Dass Herr Wiese ein Problem damit hat, dass wir in unserer Interessengemeinschaft „Trommeln“, ist nachvollziehbar. Doch was er in seinen Mails an Kunden erzählt, finden wir grenzwertig.

Letztlich ist das seine Sache, aber jedem Anleger sollte klar sein: Auch bei Herrn Wiese geht es um eine Art Selbstschutz.

Jeder Anleger sollte den Beratungsprozess von Herrn Wiese durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Möglicherweise kommt dieser zu dem Ergebnis, dass alles in Ordnung war – aber dann hat man es zumindest prüfen lassen.

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