Tübingen, 5. Februar 2025 – Das Amtsgericht Tübingen hat im Insolvenzverfahren der Neth Stuckateur GmbH (Az.: 12 IN 33/25) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dazu, das Unternehmensvermögen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Hintergrund des Verfahrens
Die Neth Stuckateur GmbH, mit Sitz in Mössingen, Auf der Lehr 31, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 752588 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Gerald Mago.
Als Unternehmen im Bau- und Handwerkssektor sieht sich die GmbH mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die nun zu einem Insolvenzantrag geführt haben. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung vorzubereiten.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen, hat das Insolvenzgericht folgende Sicherungsmaßnahmen beschlossen:
- Einstellung der Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig gestoppt.
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nicht mehr über Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Ermächtigung zur Kontrolle über Unternehmensgelder: Der vorläufige Insolvenzverwalter kann Bankguthaben und offene Forderungen einziehen sowie Sonderkonten eröffnen, um die Finanzmittel zu verwalten.
- Einschränkungen für Drittschuldner: Kunden und Geschäftspartner der Neth Stuckateur GmbH dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger aus Tübingen bestellt. Seine Aufgaben umfassen:
- Die Überwachung der Schuldnerin zur Sicherung ihres Vermögens.
- Die Prüfung, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
- Die Analyse, ob eine Sanierung oder eine geordnete Liquidation des Unternehmens möglich ist.
- Die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen und Betriebsräume der Schuldnerin zur Klärung der finanziellen Situation.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine detaillierte Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Lage vornehmen. Erst danach wird das Gericht entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob es alternative Lösungen gibt.
Gläubiger und andere Beteiligte müssen sich auf ein geordnetes Insolvenzverfahren einstellen. Ihnen steht die Möglichkeit offen, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die getroffenen Maßnahmen beim Amtsgericht Tübingen einzulegen.