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Insolvenzantrag der Alpha Schön Handels GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 1851/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Schön Handels GmbH, mit Sitz in Berlin, Provinzstraße 57, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabrina Schöneiche (Handelsregister HRB 250606), folgende Entscheidungen getroffen:

  1. Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen:
    Die mit Beschluss vom 17.07.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben.
  2. Abweisung des Insolvenzantrags:
    Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.

Bedeutung der Entscheidung:

Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Gläubiger haben in diesem Fall keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend zu machen.

Rechtsmittel:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Gläubiger, Geschäftspartner und mögliche Investoren, da nun andere rechtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung in Betracht gezogen werden müssen.

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