Im Insolvenzantragsverfahren der MG Motorrad Guhs GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Kirchenlamitzer Straße 50, 95126 Schwarzenbach a.d. Saale, hat das Amtsgericht Hof am 16. Januar 2025 wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin Sutter Verwaltungs GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Stefan Friedrich Sutter die Geschäfte führt. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter der Nummer HRA 4880 eingetragen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MG Motorrad Guhs GmbH & Co. KG angeordnet, um mögliche Vermögensverluste zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu sichern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf bestellt, dessen Kanzlei in der Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth, ansässig ist. Dr. Graf ist telefonisch unter +49(921)75933-90 oder per Fax unter +49(921)75933-80 erreichbar.
Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme betrifft auch die Einziehung von Forderungen und Zahlungen, die ab sofort ausschließlich über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen.
Wichtige Maßnahmen und Einschränkungen
- Verfügungsbeschränkungen:
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung von Dr. Ulrich Graf wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen. - Einziehung von Außenständen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern und Kunden der Schuldnerin einzuziehen und auf einem Sonderkonto zu verwalten. - Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Geschäftspartner, die Verpflichtungen gegenüber der MG Motorrad Guhs GmbH & Co. KG haben, wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen alle finanziellen Abwicklungen über den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. - Ziel der Maßnahmen:
Diese Maßnahmen sollen das Vermögen der Schuldnerin sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglichen. Der Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und prüfen, ob eine Sanierung oder eine Liquidation notwendig ist.
Rechtsmittel und Einsicht
Sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hof eingereicht werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.
Elektronische Rechtsmittel müssen gemäß den gesetzlichen Anforderungen eingereicht werden, insbesondere mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über sichere Übermittlungswege, wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation stehen auf der Website www.justiz.de zur Verfügung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hof eingesehen werden.
Amtsgericht Hof, 16. Januar 2025