Aktenzeichen: 8 IN 19/25
Das Amtsgericht Gera hat am 16. Januar 2025 um 11:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der VMC Jena GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Arvid-Harnack-Straße 21, 07743 Jena, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 518385 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Lars Winter vertreten.
Diese Entscheidung wurde getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern und eine geordnete Abwicklung im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens zu ermöglichen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt. Er ist telefonisch unter 0361 73065-0 oder per E-Mail unter info@rombach-rechtsanwaelte.de erreichbar.
Im Rahmen seiner Befugnisse übernimmt Rechtsanwalt Rombach ab sofort die Verantwortung für die Vermögensverwaltung der VMC Jena GmbH.
Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Folgende Maßnahmen wurden angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der VMC Jena GmbH über ihr Vermögen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
- Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen, um die Gläubigerinteressen zu sichern.
Schuldner der VMC Jena GmbH (Drittschuldner) werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass und in welchem Umfang der Beschluss angefochten wird. Sie soll begründet werden, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Ausblick
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt eingeleitet, um die wirtschaftliche Lage der VMC Jena GmbH zu stabilisieren und eine Grundlage für die weitere Prüfung im Hauptinsolvenzverfahren zu schaffen. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt dem Insolvenzgericht vorbehalten. Bis dahin wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögenswerte der Schuldnerin sichern und die nächsten Schritte vorbereiten.
Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht –
16.01.2025