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Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Website

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Website bgcg-sparbrief.net (ehemals: bgcg-sparbrief.de). Unter der Bezeichnung „BGC Group“ oder „BGCG Sparbrief“ werden dort angeblich Tages- und Festgelder sowie Anlageberatungen angeboten. Die BaFin stellt klar, dass diese Angebote nicht von der Aurel BGC – Frankfurt Branch stammen. Es handelt sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl.

In Deutschland ist eine Genehmigung der BaFin erforderlich, um Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Dennoch agieren immer wieder Anbieter ohne die notwendige Erlaubnis. Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor einer Investition stets zu überprüfen, ob ein Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt. Dies ist in der Unternehmensdatenbank der BaFin möglich.

Die Grundlage für diese Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Wichtige Hinweise für Verbraucher
Die BaFin warnt ausdrücklich vor unseriösen Angeboten für Festgelder. In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der BaFin-Website finden Sie aktuelle Warnungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen sowie hilfreiche Informationen, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen im Finanzmarkt schützen können.

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