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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der CELEBRE FRANCHISE GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 562/24

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 05. Dezember 2024 beschlossen, die am 10. April 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens angeordneten Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der CELEBRE FRANCHISE GmbH aufzuheben. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Erich-Herion-Straße 25, 70736 Fellbach, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 768209 eingetragen. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Corrado Celebre.

Hintergrund der Sicherungsmaßnahmen

Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens wurden zunächst Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse der CELEBRE FRANCHISE GmbH zu schützen. Diese Maßnahmen umfassen in der Regel:

  • Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
  • Die Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
  • Zwangsvollstreckungsverbote gegen die Schuldnerin

Die Sicherungsmaßnahmen sollten dazu dienen, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stabilisieren.

Gründe für die Aufhebung

Mit dem Beschluss vom 05. Dezember 2024 hat das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Mögliche Gründe für diese Entscheidung könnten sein:

  1. Zurücknahme des Insolvenzantrags: Die Schuldnerin könnte ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgezogen haben.
  2. Abweisung des Insolvenzantrags: Das Gericht könnte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder aus anderen Gründen abgewiesen haben.
  3. Sanierung oder Einigung: Die CELEBRE FRANCHISE GmbH könnte eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern erzielt oder eine wirtschaftliche Stabilisierung erreicht haben, die weitere Maßnahmen obsolet macht.

Folgen der Aufhebung

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen verliert der vorläufige Insolvenzverwalter (sofern bestellt) seine Befugnisse. Die Gesellschaft erlangt wieder uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen. Es erfolgt keine gerichtliche Überwachung mehr, und das Verfahren wird damit faktisch beendet, es sei denn, es stehen weitere Entscheidungen des Gerichts aus.

Rechtsmittel

Die Entscheidung über die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist endgültig und nicht gesondert anfechtbar. Beteiligte können jedoch andere rechtliche Schritte prüfen, falls sie ihre Interessen beeinträchtigt sehen.

Ausblick

Die genaue Begründung für die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Sollte es sich um eine außergerichtliche Einigung oder eine wirtschaftliche Sanierung handeln, könnte die CELEBRE FRANCHISE GmbH ihre Geschäftstätigkeit unter verbesserten Bedingungen fortsetzen. Andernfalls bleibt die finanzielle Lage des Unternehmens kritisch, falls eine nachhaltige Lösung nicht gefunden wurde.

Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
05. Dezember 2024

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