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Abweisung des Insolvenzantrags der L.S. Construction GmbH mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 358/24

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 02. Januar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der L.S. Construction GmbH, mit Sitz in der Waldstraße 111, 65187 Wiesbaden, mangels Masse abgewiesen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Ioan-Liviu Singerean, wohnhaft in der Berliner Straße 33, 65189 Wiesbaden.

Entscheidung des Gerichts

Gemäß § 26 Abs. 1 InsO wird ein Insolvenzantrag abgewiesen, wenn die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin stellte das Gericht fest, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die Mindestkosten des Insolvenzverfahrens, wie die Vergütung des Insolvenzverwalters und die Gerichtskosten, zu decken.

Folgen der Abweisung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse hat folgende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen:

  1. Keine gerichtliche Abwicklung:
    Ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt keine geordnete Abwicklung der Gesellschaft durch einen Insolvenzverwalter.
  2. Handlungsunfähigkeit der Schuldnerin:
    Die L.S. Construction GmbH wird als vermögenslos angesehen. Sie ist faktisch handlungsunfähig, da keine Mittel zur Begleichung von Forderungen oder zur Fortführung der Geschäftstätigkeit vorhanden sind.
  3. Gläubigeransprüche:
    Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, individuelle Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, soweit Vermögenswerte auffindbar sind.
  4. Haftungsrisiken für den Geschäftsführer:
    Sollte der Insolvenzantrag verspätet gestellt worden sein oder Pflichtverletzungen des Geschäftsführers nachgewiesen werden, könnten rechtliche Konsequenzen drohen (§ 15a InsO, § 64 GmbHG).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss können sowohl der Antragsteller als auch die Schuldnerin eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist:
    Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden.
  • Einreichung:
    Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären.
  • Inhalt:
    Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Soweit nur Teile des Beschlusses angefochten werden sollen, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.
  • Besonderheiten:
    Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden maßgeblich.

Zusätzlicher Hinweis zur Festsetzung des Gegenstandswerts

Gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung oder anderweitiger Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt.

Ausblick

Die Abweisung des Insolvenzantrags beendet das Verfahren über die L.S. Construction GmbH. Für Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass sie ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen können. Ihnen bleibt lediglich die Möglichkeit, individuelle Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen, falls verwertbares Vermögen entdeckt wird. Eine außergerichtliche Einigung mit der Schuldnerin könnte ebenfalls angestrebt werden.

Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht
02. Januar 2025

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