Aktenzeichen: 601 IN 211/24
Am 13. Januar 2025 hat das Amtsgericht Mühldorf a. Inn im Rahmen eines Verfahrens auf Eigenantrag die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus A. Scheidl GmbH, ansässig in der Innere-Neumarkter-Straße 6, 84453 Mühldorf a. Inn, angeordnet. Das Unternehmen wird vertreten durch den Geschäftsführer Gerald Otto Anton Polhammer und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 5865 eingetragen.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen des Schuldnervermögens gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen bestellt, der seinen Kanzleisitz in der Nymphenburger Straße 3b, 80335 München, hat. Er ist telefonisch unter +49 (89) 55066-420 sowie per E-Mail unter inso@bakertilly.de erreichbar.
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO dürfen Verfügungen durch die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Diese Regelung betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, sämtliche Forderungen – einschließlich solcher gegenüber Banken sowie vorhandene Kassenguthaben – auf ein Treuhandkonto zu ziehen. Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser genehmigt eine direkte Leistung an die Schuldnerin.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn einzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Hinweise hierzu sind unter www.justiz.de einsehbar.
Bedeutung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der bestmöglichen Sicherung des Schuldnervermögens. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse, um eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu gewährleisten. Die Entscheidung des Gerichts markiert den Beginn eines rechtlich strukturierten Prozesses zur Klärung der Vermögenslage der Autohaus A. Scheidl GmbH.
Amtsgericht Mühldorf a. Inn – Insolvenzgericht
13. Januar 2025