Bericht zum Insolvenzverfahren der Produkt Jomono UG (haftungsbeschränkt)
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30. Dezember 2024 um 14:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Produkt Jomono UG (haftungsbeschränkt), Paulinenallee 30, 20259 Hamburg, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen.
Die Schuldnerin, die unter der Handelsregisternummer HRB 164040 beim Amtsgericht Walsrode eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Kenan Kabil vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich des Vertriebs von Textilien und Haushaltswaren tätig.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, bestellt.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Amtsgericht hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Produkt Jomono UG zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen – wurden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Produkt Jomono UG zu sichern, während die wirtschaftliche Lage und die Insolvenzmasse geprüft werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, festzustellen, ob ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Zudem wird er prüfen, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
- Einreichungsort: Amtsgericht Hamburg.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Einschätzung und Ausblick:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung signalisiert eine angespannte wirtschaftliche Lage der Produkt Jomono UG. In den nächsten Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens prüfen und entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Gleichzeitig werden mögliche Fortführungsperspektiven des Unternehmens untersucht.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 347/24 geführt.