Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat in einem aktuellen Verfahren Sanktionen gegen verantwortliche Personen der Stellantis Bank SA verhängt. Im Zuge der Untersuchung wurde ein Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) festgestellt, der eine Verletzung der unionsrechtlichen Vorschriften im Zahlungsverkehr betrifft.
Hintergrund des Verstoßes:
Die Stellantis Bank SA hat entgegen den Bestimmungen des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 unzulässigerweise vorgegeben, in welchem Mitgliedstaat das Zahlungskonto eines Zahlers zu führen ist. Diese Vorschrift ist eine zentrale Regelung, die dazu dient, das reibungslose Funktionieren des europäischen Zahlungsbinnenmarktes sicherzustellen und Hindernisse im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr abzubauen.
Sanktionen:
Als Konsequenz hat die FMA gegen die verantwortlichen Personen Geldstrafen in Höhe von jeweils 4.000 Euro verhängt. Die Verfahren wurden gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im beschleunigten Verfahren abgeschlossen, was auf die effiziente Bearbeitung des Falles durch die Aufsichtsbehörde hinweist. Die Straferkenntnisse sind mittlerweile rechtskräftig.
Bedeutung der Entscheidung:
Diese Entscheidung unterstreicht die Rolle der FMA als Hüterin eines fairen und gesetzeskonformen Finanzmarktes. Der Fall zeigt, dass Verstöße gegen das EU-Zahlungsrecht konsequent geahndet werden, um die Integrität des Binnenmarktes und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.
Weitere Informationen und rechtliche Details können bei der Finanzmarktaufsicht eingesehen werden. Die FMA wird auch künftig sicherstellen, dass Marktteilnehmer ihrer Verantwortung gerecht werden und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.