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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Knüll Immobilien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 167/24 (28)

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Knüll Immobilien GmbH, Marktgasse 1, 34626 Neukirchen, vertreten durch Geschäftsführer Peter Jöckel, hat das Amtsgericht Marburg am 27.11.2024 um 11:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

  1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nadine Eschen, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, bestellt.

  2. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  3. Anordnung für Schuldner der Antragstellerin:
    Schuldner der Knüll Immobilien GmbH dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsicht und Rechtsmittel:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848) Beschwerde einlegen.

Fristen und Einreichung:

  • Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
  • Beschwerden können schriftlich bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg (Universitätsstraße 48, 35037 Marburg) oder zu Protokoll eines beliebigen Amtsgerichts eingereicht werden, wobei der Eingang beim Amtsgericht Marburg fristwahrend ist.
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