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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ID-Bau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 162 IN 194/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ID-Bau GmbH, Orthöver Weg 51, 46286 Dorsten, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Diekert, hat das Amtsgericht Essen am 27.11.2024 um 13:30 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    • Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, bestellt.
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  3. Einzug von Forderungen:
    • Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
    • Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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