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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Holz-Zentrum Ziegler GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 302/24

Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz-Zentrum Ziegler GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Ziegler, am 27.11.2024 folgende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte beschlossen:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    Die vorläufige Insolvenzverwaltung wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
      Rechtsanwalt Volker Böhm,
      Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
      Telefon: +49 (911) 600 79 161, Telefax: +49 (911) 600 79 10
      E-Mail: nbg@schubra.de
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und auf ein hierfür eingerichtetes Anderkonto zu überführen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Hinweis: Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen genügen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur). Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie unter www.justiz.de.

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