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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 155/24

Meppen – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG, ansässig in Dörpen, hat das Amtsgericht Meppen am 11. November 2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Vermögens der Gesellschaft, um mögliche Gläubigerinteressen zu sichern und die weitere finanzielle Entwicklung zu überwachen.

Die Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin Hackmann Immobilien Beteiligungs GmbH, unter Leitung von Geschäftsführer Thomas Hackmann, unterliegt nun strengeren Verfügungsbeschränkungen. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus Meppen, zulässig. Dieser wurde durch das Gericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und übernimmt fortan die Verantwortung für die Sicherstellung der Insolvenzmasse.

Wichtige Anordnungen und Pflichten

Im Rahmen des Beschlusses sind Drittschuldner, also Gläubiger der Hackmann Immobilien GmbH & Co. KG, aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dr. Kreuznacht ist befugt, alle erforderlichen Schritte zur Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse einzuleiten und zu beaufsichtigen, ob das Vermögen des Unternehmens zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.

Rechtsmittel und Einsichtsmöglichkeiten

Die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger haben das Recht, eine Beschwerde einzulegen. Die vollständigen Details des Beschlusses können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meppen eingesehen werden.

Weitere Hinweise

Zur Wahrung des Datenschutzes verweist das Amtsgericht Meppen auf die Datenschutzerklärung des Gerichts. Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO sind online unter www.amtsgericht-meppen.niedersachsen.de verfügbar.

Amtsgericht Meppen, 11. November 2024

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