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Insolvenzverfahren gegen W & F Beschaffungsdienstleistungen UG eingeleitet: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 127/24

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 12. September 2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die W & F Beschaffungsdienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Oberen Hauptstraße 4, 76863 Herxheim, eingeleitet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Torsten Flesch, sieht sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, die eine vorläufige Sicherstellung des Vermögens notwendig machen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Hirsch von der Kanzlei Hirsch & Partner mit Sitz in Mannheim bestellt. Er übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu überwachen, um die Rechte der Gläubiger zu wahren und weitere finanzielle Einbußen zu verhindern. Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen.

Besonders wichtig ist, dass sämtliche Zahlungen von Drittschuldnern (d.h. Unternehmen oder Personen, die der W & F Beschaffungsdienstleistungen UG Geld schulden) nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen dürfen. Rechtsanwalt Hirsch wurde auch ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.

Darüber hinaus wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin bis auf Weiteres eingestellt, sofern nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind. Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine geregelte und geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse vorzunehmen und die Insolvenzmasse zu schützen, während über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Das Unternehmen muss jetzt eng mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten, alle notwendigen Unterlagen bereitstellen und einen vollständigen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens geben. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, ob eine mögliche Sanierung oder Abwicklung erfolgen kann.

Amtsgericht Landau in der Pfalz – 12.09.2024

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