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FMA Österreich warnt vor 3P-Consult: Keine Berechtigung für Wertpapierdienstleistungen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Investorenwarnung: Vorsicht bei Geschäften mit 3P-Consult

Bekanntmachung

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) spricht eine dringende Warnung aus: Seien Sie vorsichtig bei Geschäften mit 3P-Consult, die angeblich ihren Sitz in der Schweiz haben!

Webseite: www.3p-consult.net
E-Mail: info@3p-consult.net

Der Anbieter 3P-Consult besitzt keine Berechtigung, in Österreich Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Insbesondere ist es diesem Unternehmen nicht gestattet, gewerblich als Portfolioverwalter aufzutreten (§ 3 Abs 2 Z 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) oder die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente durchzuführen (§ 3 Abs 2 Z 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018).

Wichtiger Hinweis: Diese Veröffentlichung erfolgt gemäß § 92 Abs 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018. Die FMA betont, dass Geschäfte mit nicht autorisierten Anbietern erhebliche Risiken bergen, die bis zum vollständigen Verlust der investierten Gelder führen können. Anlegerinnen und Anleger sollten unbedingt prüfen, ob ein Finanzdienstleister über die notwendige Zulassung verfügt, bevor sie Geld investieren.

Die FMA rät dringend, sich vor jeder Investitionsentscheidung umfassend über den Anbieter zu informieren. Wenn Zweifel an der Seriosität eines Anbieters bestehen, ist es ratsam, unabhängige finanzielle Beratung in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich lukrativen Angeboten blenden und schützen Sie Ihr Kapital vor unbefugten Anbietern.

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