Staatsanwaltschaft Hof
1650 VRs 619/24
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Unbekannt |
Entscheidung | Urteil/ Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 03.04.2024, Az: 4 Ds 1650 Js 619/24, rechtskräftig seit 03.05.2024 |
Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die ehemals Beschuldigte Sabadis ist seit dem 04.10.2023 als Inhaberin des Kontos bei der bunq Bank mit der IBAN DE91 3701 9000 1010 5259 41 eingetragen. Zur Eröffnung dieses Kontos wur-den deren Daten missbräuchlich verwendet. Sie erhielt nie Zugriff auf das Konto und hatte von der Existenz des Kontos keine Kenntnis. Der tatsächliche Kontoinhaber erhielt auf dieses Konto im Zeitraum vom 04.10.2023, 17:01 Uhr bis 06.10.2023, 17:24 Uhr in 27 Überweisungen insgesamt 4.648,95 Euro gutgeschrieben, welche er in Höhe von 2.250,00 Euro jeweils zeitnah an Dritte abverfügte. Der tatsächliche Kontoinhaber überwies die Gelder an Nicola Ghita (IBAN IE19 PFSR 9910 7016 2519 66), an Georgiana Valcu (IBAN IE53 PFSR 9919 7016 4507 86) sowie an Magdalena Markowska (IBAN IE92 PFSR 9910 7016 4209 84).
Es handelte sich um folgende eingehende Überweisungen:05.10.2023 80,00 € Bujar Hazin, 05.10.2023 900,00 € Heiko Schmidt, 05.10.2023 100,00 € Daniel Schlaf, 05.10.2023 550,00 € Elisa Stahs, 05.10.2023 120,00 € Omer Essiz, 06.10.2023 100,00 € Lorina Proske, 06.10.2023 200,00 € Simon Juergen Michl, 06.10.2023 175,00 € Rene Müller, 06.10.2023 100,00 € Dino Ozaferovic, 06.10.2023 414,00 € Nicole Rhomberg,06.10.2023 130,00 € Daniel Zolnowski , 6.10.2023 60,00 € Imeda Gavashelishvili Shorena Gavashelishvili, 06.10.2023 100,00 € Annika Finck, 06.10.2023 343,00 € Tino Kluckenburg oder Stefanie Kluckenburg, 06.10.2023 510,95 € Benjamin Lacatus , 06.10.2023 550,00 € Magdalena Markowska , 06.10.2023 216,00 € Rauw Jonas.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 2.398,95 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Hinweis:
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