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Bundestag beschließt THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm für den Straßenverkehr

sergeitokmakov (CC0), Pixabay

In Deutschland gilt künftig im Straßenverkehr ein Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Der festgelegte Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, was Experten zufolge vom Risiko her mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar ist.

Bei Verstößen drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Diese Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen und klare Richtlinien für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr schaffen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Zahl der Verkehrsunfälle, die durch Cannabis-Konsum verursacht werden, zu reduzieren und die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern. Zusätzlich zu den Geldstrafen und Fahrverboten sollen Aufklärungsmaßnahmen und Präventionsprogramme eingeführt werden, um die Fahrer über die Risiken des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr zu informieren.

Mit der Einführung dieses Grenzwerts setzt Deutschland ein deutliches Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

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