Aktenzeichen: 36e IN 1033/24
Berlin, 23. Mai 2024 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emely GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Yasemin Esrüngün und Emin Ilyas Oglu Jafarov, hat das Amtsgericht Charlottenburg eine wichtige Entscheidung getroffen.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Die mit Beschluss vom 28. Februar 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO wurden aufgehoben. Diese Maßnahmen waren ursprünglich angeordnet worden, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.
Hintergrund des Verfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der AOK Baden-Württemberg gestellt, vertreten durch den Vorstand des Forderungsmanagements, mit Sitz in der Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe.
Unternehmensdetails der Schuldnerin
Firma: Emely GmbH
Adresse: Lietzenburger Straße 102, 10707 Berlin
Geschäftsführer: Yasemin Esrüngün und Emin Ilyas Oglu Jafarov
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 220692
Antragstellende Gläubigerin
Firma: AOK Baden-Württemberg
Adresse: Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe
Gz.: 23399184
Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im laufenden Insolvenzverfahren. Weitere Entwicklungen und Informationen werden im Verlauf des Verfahrens erwartet.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 23.05.2024
In dem Beitrag wird behauptet, dass sich die Firma im laufenden Insolvenzverfahren befinde. Diese Behauptung ist absolut haltlos und völlig falsch. Es scheint, als würden manche Medien keine Mühe scheuen, Unternehmen mit falschen Darstellungen zu schädigen.
Vielleicht wäre es hilfreich, vor der Veröffentlichung korrekterweise rudimentäre Recherchen durchzuführen, um solchen Unsinn zu vermeiden.
Es ist erstaunlich, wie Medien immer wieder falsche Informationen verbreiten. Es liegt ja in der Natur der Medien, Aufmerksamkeit durch Skandale und ähnliches auf Kosten anderer zu erwecken.
Richtig ist, dass das Amtsgericht am 13.05.2024 Sicherungsmaßnahmen eingeleitet hatte, um vorab zu prüfen, ob ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist. Diese Maßnahmen wurden am 23.05 aufgehoben. Auch hat der Gläubiger den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren als erledigt erklärt, sodass es nie ein laufendes Verfahren gegeben hat. Lediglich wurde der Antrag des Gläubigers durch diese Sicherungsmaßnahmen geprüft.