Dark Mode Light Mode
Staatsanwaltschaft Lübeck
HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht Perspektive OVID Equity ESG Fonds R;Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI;Perspektive OVID Equity ESG Fonds I DE000A2ATBG9; DE000A3C5406; DE000A2DHTY3
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht Perspektive OVID Equity ESG Fonds R;Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI;Perspektive OVID Equity ESG Fonds I DE000A2ATBG9; DE000A3C5406; DE000A2DHTY3

Tumisu (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

Perspektive OVID Equity ESG Fonds

Tätigkeitsbericht für das Investmentvermögen Perspektive OVID Equity ESG Fonds für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Anlageziele und Anlagepolitik

Der Fonds strebt eine mittel- bis langfristige Wertsteigerung an. Der Fonds investiert in ein breit gestreutes Portfolio aus Aktien. Es werden Unternehmen bevorzugt, die sich durch nachhaltige Dienstleistungen, Technologien, Infrastruktur und Ressourcen auszeichnen. Das Anlageuniversum soll aus europäischen Unternehmen bestehen, darüber hinaus können weitere Regionen zur Diversifikation beigemischt werden. Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögens- gegenstände sind entsprechend der besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet: Aktien mindestens 51 %, Bankguthaben maximal 49 % Geldmarktinstrumente maximal 49 %. Nicht erworben werden dürfen Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB), die keine Aktien und Aktien gleichwertige Papiere sind. Die Gesellschaft darf für den Fonds als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten tätigen. Dies schließt Geschäfte mit Derivaten zur effizienten Portfoliosteuerung und zur Erzielung von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spekulativen Zwecken, ein. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Fonds zumindest zeitweise erhöhen.

Die Anlagepolitik des Fonds beinhaltet einen aktiven Managementprozess. Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Dies bedeutet, dass der Fondsmanager die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände, auf Basis eines festgelegten Investitionsprozesses aktiv identifiziert, im eigenen Ermessen auswählt und nicht passiv einen Referenzindex nachbildet.

Grundlage des Investitionsprozesses ist ein etablierter Research Prozess, bei dem der Fondsmanager potenziell interessante Unternehmen, Regionen oder Wirtschaftszweige insbesondere auf Basis von Datenbankanalysen, Unternehmensberichte, Wirtschaftsprog- nosen, öffentlich verfügbaren Informationen und persönlichen Eindrücken und Gesprächen analysiert. Nach Durchführung dieses Prozesses entscheidet der Fondsmanager unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Anlagebedingungen über den Kauf und Verkauf des konkreten Vermögensgegenstandes.

Die Anleger können von der Gesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Gesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.

Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.

Nachhaltigkeitseigenschaften

Der Fonds verfolgt eine dezidierte ESG-Strategie. Unter ESG versteht man die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Portfolioverwaltung berücksichtigt alle drei oben genannten Aspekte, Anlageziel ist es unter anderem, einerseits von zukünftigen, nachhaltigen Trends zu profitieren und andererseits Unternehmen zu identifizieren, die durch ihr Geschäftsmodell sowie ihre ESG-Performance, das Potential haben, einen positiven gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.

Mindestens 51 % des Fondsvermögens werden in Wertpapiere angelegt, die vom ESG Datenanbieter Datenproviders Institutional Shareholder Services Germany AG (folgend: ISS ESG) unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und bewertet wurden. Es sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens zwei Stufen unter der ISS-ESG Bewertung „Prime“ aufweisen. Im Rahmen des Ratings werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Government) herangezogen. ISS ESG definiert hierbei die oben genannten ESG-Kernthemen aus den Bereichen (E)nvironmental, (S)ocial und (G)overnance für jede Industrie (General Industry Classification Standard (GICS) Sub-Industrie) und gemäß dem Umfang der umwelt-, sozialen oder governance-bezogenen Externalitäten einer unternehmerischen Aktivität. Je nach Industriezugehörigkeit können diese ESG Kernthemen unterschiedlich ausfallen. Lediglich die Bewertung der Corporate Governance erfolgt für alle Unternehmen über alle Industrien hinweg gleich. Die Gewichtung der ESG-Kernthemen erfolgt je nach Beitrag einer Industrie, im Vergleich zu anderen Industrien, zu negativen oder positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Ebenso wird bei der Gewichtung der Zeithorizont berücksichtigt, in welchem sich Risiken oder Chancen für Unternehmen innerhalb einer Industrie materialisieren können.

Der Fonds qualifiziert sich als Finanzprodukt im Sinne der OfflVO, mit dem unter anderem ökologische und/​ oder soziale Merkmale i.S.v. Art. 8 Abs. 1 beworben werden. Im Anhang werden die regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten beschrieben.

Portfoliostruktur sowie wesentliche Änderungen im Berichtszeitraum

Der Perspektive OVID Equity ESG Fonds besteht geographisch vorwiegend aus Unternehmen in Europa und den USA.

Per 29. Dezember besteht nachfolgende Länderallokation (der 30. und 31. Dezember waren keine Börsenhandelstage):

USA 32,7%, Schweiz 12,5%, Frankreich 11,9%, Liquidität („kein Land“) 10,1%, Deutschland 7,5%, Irland 5,9%, Großbritannien 4,7% Dänemark 4,5%, Kanada 3,8%, und weitere Länder, die zusammengefasst 6,4% ergeben.

Wesentliche Länderallokation (Quelle: HANSAinvest Informationsportal)

31.12.2023

31.12.2022

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Risikoberichterstattung

Eine Investition in das Investmentvermögen des Perspektive OVID Equity Fonds war im Berichtszeitraum mit folgenden Risiken verbunden:

Marktpreisrisiko

Die im Fonds enthaltenen Finanzinstrumente (Aktien) unterliegen dem allgemeinen Marktpreisrisiko (systematisches Risiko), welches aus allgemeinen Kursschwankungen an der Börse, in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage resultiert, das mit Hilfe von Diversifikation reduziert werden kann. Zum Ende des Berichtszeitraumes ist kein Wertpapier höher gewichtet als 4,58%. Daneben beinhaltet das Fondsportfolio einzeltitelspezifische, das heißt, unsystematische Risiken, welche von den individuellen Aktienpositionen ausgehen.

Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiken resultieren insbesondere aus Positionen in Unternehmen, deren Handelsvolumina relativ niedrig sind oder mit einer relativ kleinen Marktkapitalisierung (Small-Caps). Das Fondsmanagement investiert jedoch überwiegend in großkapitalisierte Unternehmen.

Währungsrisiko

Währungsrisiken resultieren aus dem Bestand von auf fremder, das heißt nicht auf die Euro-Währung lautenden Aktienpositionen, wenn sich deren Wechselkurs negativ zum Euro entwickelt. Im Berichtszeitraum wurden keine Währungsabsicherungen vorgenommen.

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. folgende Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses. Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität. Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben mit erheblichen Folgen u.a. für die Wirtschaft und deren Unternehmen geführt. In diesem Zusammenhang kam es zu hohen Kursschwankungen an den Kapitalmärkten. Die weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf die Realwirtschaft bzw. die Finanzmärkte sind auch weiterhin mit Unsicherheiten behaftet.

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“).

Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Erläuterung der wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften setzt sich wie folgt zusammen:

Das Veräußerungsergebnis wurde im Wesentlichen durch die Veräußerung von Aktien erzielt.

Anlageergebnis

Die Wertentwicklung des Fonds beträgt gemäß der BVI-Methode für das Berichtsjahr in der institutionellen Anteilklasse 8,71%, in der Retail-Anteilklasse 8,02% und -7,14% für die SI Tranche (Auflage zum 01.02.2022).

Sonstige Hinweise

Das Fondsmanagement ist ausgelagert auf die Erste Finanz- und Vermögensberater efv GmbH, München-Unterföhring und wird von der Perspektive Asset Management AG, München-Unterföhring, beraten.

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH in Hamburg.

Die FV Klasse wurde zum 29.04.2022 auf R Klasse verschmolzen.

Weitere wesentliche Ereignisse haben sich im Berichtszeitraum nicht ergeben.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 31.090.285,47 100,17
1. Aktien 27.128.452,38 87,41
2. Sonstige Beteiligungswertpapiere 758.449,53 2,44
3. Bankguthaben 3.187.748,78 10,27
4. Sonstige Vermögensgegenstände 15.634,78 0,05
II. Verbindlichkeiten -53.530,18 -0,17
1. Sonstige Verbindlichkeiten -53.530,18 -0,17
III. Fondsvermögen EUR 31.036.755,29 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
31.12.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 27.886.901,91 89,85
Aktien EUR 27.128.452,38 87,41
CA1363751027 Canadian National Railway Co. STK 10.500 1.000 0 CAD 165,4600 1.186.336,17 3,82
CH0030170408 Geberit AG STK 1.450 0 0 CHF 535,2000 835.574,70 2,69
CH0010645932 Givaudan STK 211 0 0 CHF 3.443,0000 782.205,11 2,52
CH0024638196 Schindler STK 3.240 1.100 0 CHF 209,1000 729.457,87 2,35
CH0012549785 Sonova Holding AG STK 2.631 700 0 CHF 273,1000 773.648,56 2,49
DK0060448595 Coloplast AS STK 3.500 0 0 DKK 773,6000 363.255,83 1,17
DK0062498333 Novo-Nordisk AS Navne-Aktier B DK 0,1 STK 10.900 10.900 0 DKK 698,2000 1.021.020,43 3,29
FR0000120404 Accor STK 19.000 0 6.000 EUR 34,5600 656.640,00 2,12
NL0010273215 ASML Holding N.V. STK 1.472 900 0 EUR 685,9000 1.009.644,80 3,25
DE0005552004 Deutsche Post AG STK 31.800 9.300 0 EUR 44,7000 1.421.460,00 4,58
DE0006231004 Infineon Technologies AG STK 24.000 24.000 0 EUR 37,6650 903.960,00 2,91
FI4000206750 Kamux Oyj Registered Shares o.N. STK 86.000 86.000 0 EUR 5,7000 490.200,00 1,58
FR0000121485 Kering S.A. STK 2.280 2.280 0 EUR 398,2500 908.010,00 2,93
IE0004906560 Kerry Group STK 12.350 7.350 0 EUR 78,0800 964.288,00 3,11
FR0000121972 Schneider Electric STK 6.430 1.000 0 EUR 181,3600 1.166.144,80 3,76
FR0000051807 Téléperformance S.A. STK 7.200 4.600 0 EUR 134,1000 965.520,00 3,11
GB0031743007 Burberry STK 34.500 34.500 0 GBP 14,1150 559.861,46 1,80
GB00B24CGK77 Reckitt Benckiser Group STK 14.382 0 0 GBP 54,4600 900.487,15 2,90
NZRYME0001S4 Ryman Healthcare Ltd. STK 145.000 145.000 0 NZD 5,8400 484.633,43 1,56
US09857L1089 Booking Holdings Inc. STK 150 150 0 USD 3.550,4700 479.490,86 1,54
US1713401024 Church & Dwight Co. STK 10.000 0 0 USD 93,9900 846.223,10 2,73
US2358511028 Danaher STK 4.056 800 0 USD 233,1300 851.332,75 2,74
US49177J1025 Kenvue Inc. Registered Shares DL -,001 STK 27.000 27.000 0 USD 21,4700 521.914,11 1,68
US57636Q1040 MasterCard Inc. STK 3.400 0 0 USD 426,3200 1.305.022,06 4,20
IE00BTN1Y115 Medtronic PLC STK 11.600 0 0 USD 82,7300 864.020,89 2,78
US5949181045 Microsoft Corp. STK 4.180 0 0 USD 375,2800 1.412.325,92 4,55
US6541061031 Nike STK 8.400 1.000 0 USD 108,8200 822.983,70 2,65
US70450Y1038 PayPal Holdings Inc. STK 10.500 10.500 0 USD 63,0800 596.326,64 1,92
US75886F1075 Regeneron Pharmaceuticals Inc. STK 500 0 0 USD 881,7000 396.911,86 1,28
US79466L3024 Salesforce Inc. STK 3.600 1.400 0 USD 265,5800 860.797,70 2,77
US8835561023 Thermo Fisher Scientific STK 1.810 0 0 USD 532,9400 868.480,60 2,80
US9113631090 United Rentals STK 680 680 0 USD 578,6900 354.289,37 1,14
US94106L1098 Waste Management STK 5.150 0 1.500 USD 178,1400 825.984,51 2,66
Sonstige Beteiligungswertpapiere EUR 758.449,53 2,44
CH0012032048 Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N. STK 2.900 1.450 0 CHF 242,9000 758.449,53 2,44
Summe Wertpapiervermögen EUR 27.886.901,91 89,85
Bankguthaben EUR 3.187.748,78 10,27
EUR – Guthaben bei: EUR 1.639.264,45 5,28
Bank: Hamburger Volksbank EUR 246.193,00 246.193,00 0,79
Bank: Norddeutsche Landesbank -GZ- EUR 812.117,33 812.117,33 2,62
Bank: UniCredit Bank AG EUR 0,01 0,01 0,00
Verwahrstelle: UBS Europe SE EUR 580.954,11 580.954,11 1,87
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 915.270,31 2,95
Verwahrstelle: UBS Europe SE DKK 5.148.308,89 690.705,14 2,23
Verwahrstelle: UBS Europe SE NOK 1.824.705,52 162.021,78 0,52
Verwahrstelle: UBS Europe SE SEK 691.098,16 62.543,39 0,20
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 633.214,02 2,04
Verwahrstelle: UBS Europe SE AUD 30.053,24 18.563,41 0,06
Verwahrstelle: UBS Europe SE CAD 159.595,19 108.979,61 0,35
Verwahrstelle: UBS Europe SE CHF 41.935,15 45.152,25 0,15
Verwahrstelle: UBS Europe SE GBP 311.501,72 358.130,28 1,15
Verwahrstelle: UBS Europe SE JPY 6.248.807,00 39.931,03 0,13
Verwahrstelle: UBS Europe SE USD 69.371,48 62.457,44 0,20
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 15.634,78 0,05
Dividendenansprüche EUR 15.634,78 15.634,78 0,05
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -53.530,18 -0,17
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -53.530,18 -53.530,18 -0,17
Fondsvermögen EUR 31.036.755,29 100,00
Anteilwert Perspektive OVID Equity ESG Fonds R EUR 140,46
Anteilwert Perspektive OVID Equity ESG Fonds I EUR 147,34
Anteilwert Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI EUR 72,34
Umlaufende Anteile Perspektive OVID Equity ESG Fonds R STK 72.685,000
Umlaufende Anteile Perspektive OVID Equity ESG Fonds I STK 141.328,000
Umlaufende Anteile Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI STK 50,000

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 29.12.2023
Australischer Dollar (AUD) 1,618950 = 1 Euro (EUR)
Britisches Pfund (GBP) 0,869800 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone (DKK) 7,453700 = 1 Euro (EUR)
Japanischer Yen (JPY) 156,490000 = 1 Euro (EUR)
Kanadischer Dollar (CAD) 1,464450 = 1 Euro (EUR)
Neuseeland-Dollar (NZD) 1,747300 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone (NOK) 11,262100 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone (SEK) 11,049900 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,928750 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,110700 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
US0378331005 Apple Inc. STK 0 7.300
LU1704650164 BEFESA S.A. STK 0 10.500
US1011371077 Boston Scientific STK 0 19.000
CA1366351098 Canadian Solar Inc. STK 0 16.500
US1941621039 Colgate-Palmolive STK 0 11.300
US2788651006 Ecolab STK 0 3.600
SE0009922164 Essity AB Namn-Aktier B STK 0 20.000
US29786A1060 Etsy Inc. STK 0 3.000
FR0000120321 L‘ Oréal STK 400 2.920
DK0060094928 Orsted A/​S STK 0 3.500
DE0007010803 RATIONAL STK 0 700
NO0012470089 Tomra Systems ASA STK 0 16.600
US9078181081 Union Pacific Corp. STK 0 1.400
US92338C1036 Veralto Corp. Registered Shares o.N. STK 1.085 1.085
AT0000746409 Verbund AG STK 0 5.000
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
DK0060534915 Novo-Nordisk AS STK 0 7.450

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Perspektive OVID Equity ESG Fonds R für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 15.154,29
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 124.591,15
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 27.251,35
davon negative Habenzinsen -48,99
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -25.165,82
5. Sonstige Erträge 2.300,62
Summe der Erträge 144.131,59
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -141,51
2. Verwaltungsvergütung -176.502,36
a) fix -176.502,36
b) performanceabhängig 0,00
3. Verwahrstellenvergütung -9.605,47
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -5.445,46
5. Sonstige Aufwendungen -4.262,43
6. Aufwandsausgleich 5.603,27
Summe der Aufwendungen -190.353,96
III. Ordentlicher Nettoertrag -46.222,37
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 539.349,98
2. Realisierte Verluste -388.942,56
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 150.407,42
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 104.185,05
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 569.862,19
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 59.856,92
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 629.719,11
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 733.904,16

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Perspektive OVID Equity ESG Fonds I für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 31.954,57
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 253.502,30
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 54.151,38
davon negative Habenzinsen -95,63
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -51.052,44
5. Sonstige Erträge 4.411,41
Summe der Erträge 292.967,22
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -283,67
2. Verwaltungsvergütung -234.448,17
a) fix -234.448,17
b) performanceabhängig 0,00
3. Verwahrstellenvergütung -19.924,35
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -10.538,24
5. Sonstige Aufwendungen -9.040,76
6. Aufwandsausgleich 13.022,03
Summe der Aufwendungen -261.213,16
III. Ordentlicher Nettoertrag 31.754,06
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.017.740,16
2. Realisierte Verluste -710.494,62
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 307.245,54
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 338.999,60
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.158.598,77
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 146.871,13
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.305.469,90
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.644.469,50

Ertrags- und Aufwandsrechnung Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 6,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 48,27
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 10,37
davon negative Habenzinsen -0,02
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -9,77
5. Sonstige Erträge 0,85
Summe der Erträge 55,72
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -0,05
2. Verwaltungsvergütung -42,09
3. Verwahrstellenvergütung -3,59
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -594,59
5. Sonstige Aufwendungen -1,23
Summe der Aufwendungen -641,55
III. Ordentlicher Nettoertrag -585,83
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 190,49
2. Realisierte Verluste -132,44
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 58,05
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -527,78
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 193,75
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 55,98
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 249,73
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -278,05

Entwicklung des Sondervermögens Perspektive OVID Equity ESG Fonds R

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 9.477.541,17
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 6.029,81
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 1.882.485,45
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -1.876.455,64
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -8.054,33
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 733.904,16
davon nicht realisierte Gewinne 569.862,19
davon nicht realisierte Verluste 59.856,92
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 10.209.420,81

Entwicklung des Sondervermögens Perspektive OVID Equity ESG Fonds I

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 19.713.818,32
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -558.389,83
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 3.336.410,71
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -3.894.800,54
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 23.819,56
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.644.469,50
davon nicht realisierte Gewinne 1.158.598,77
davon nicht realisierte Verluste 146.871,13
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 20.823.717,55

Entwicklung des Sondervermögens Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 3.894,98
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen 0,00
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 0,00
4. Ergebnis des Geschäftsjahres -278,05
davon nicht realisierte Gewinne 193,75
davon nicht realisierte Verluste 55,98
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 3.616,93

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Perspektive OVID Equity ESG Fonds R1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 493.127,61 6,78
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 104.185,05 1,43
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 388.942,56 5,35
II. Wiederanlage 493.127,61 6,78

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Perspektive OVID Equity ESG Fonds I1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 1.049.494,22 7,43
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 338.999,60 2,40
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 710.494,62 5,03
II. Wiederanlage 1.049.494,22 7,43

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar -395,34 -7,91
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -527,78 -10,56
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 132,44 2,65
II. Wiederanlage 660,22 13,20

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Perspektive OVID Equity ESG Fonds R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 10.209.420,81 140,46
2022 9.477.541,17 130,03
2021 9.626.956,27 158,11
2020 5.121.041,88 122,65

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Perspektive OVID Equity ESG Fonds I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 20.823.717,55 147,34
2022 19.713.818,32 135,53
2021 24.048.202,06 163,76
2020 16.017.042,67 126,19

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 3.616,93 72,34
2022 3.894,98 77,90
(Auflegung 01.02.2022) 100,00 100

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§37 Abs. 5 DerivateV)
STOXX Europe 600 Index In EUR 80,00%
MSCI – World Index 20,00%
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. §37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag 1,37%
größter potenzieller Risikobetrag 2,22%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,72%
Risikomodell (§10 DerivateV) Full-Monte-Carlo
Parameter (§11 DerivateV)
Konfidenzniveau 99,00%
Haltedauer 1 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 1 Jahr
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 0,85

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert Perspektive OVID Equity ESG Fonds R EUR 140,46
Anteilwert Perspektive OVID Equity ESG Fonds I EUR 147,34
Anteilwert Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI EUR 72,34
Umlaufende Anteile Perspektive OVID Equity ESG Fonds R STK 72.685,000
Umlaufende Anteile Perspektive OVID Equity ESG Fonds I STK 141.328,000
Umlaufende Anteile Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI STK 50,000

Anteilklassen auf einen Blick

Perspektive OVID Equity ESG Fonds R Perspektive OVID Equity ESG Fonds I
ISIN DE000A2ATBG9 DE000A2DHTY3
Währung Euro Euro
Fondsauflage 15.02.2017 15.02.2017
Ertragsverwendung Thesaurierend Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,75% p.a. 1,12% p.a.
Ausgabeaufschlag 5,00% 0
Mindestanlagevolumen 100 100.000
Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI
ISIN DE000A3C5406
Währung Euro
Fondsauflage 01.02.2022
Ertragsverwendung Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,12% p.a.
Ausgabeaufschlag 0
Mindestanlagevolumen 200.000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Perspektive OVID Equity ESG Fonds R

Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,94 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Perspektive OVID Equity ESG Fonds I

Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,31 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 17,03 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 17.680.585,04
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 0,00
Relativ in % 0,00 %

Es lagen keine Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen vor.

Transaktionskosten: 26.086,03 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse Perspektive OVID Equity ESG Fonds I keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse Perspektive OVID Equity ESG Fonds R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

Perspektive OVID Equity ESG Fonds R
Sonstige Erträge
Quellensteuer Erstattung (ohne gebildete Ansprüche) EUR 1.259,05
Sonstige Aufwendungen
Depotgebühren EUR 861,42
Kosten Marktrisiko- und Liquiditätsmessung EUR 599,68
QuSt- Rückerstattungsanträgen EUR 939,11
Perspektive OVID Equity ESG Fonds I
Sonstige Erträge
Quellensteuer Erstattung (ohne gebildete Ansprüche) EUR 2.447,36
Sonstige Aufwendungen
Depotgebühren EUR 1.797,20
Kosten Marktrisiko- und Liquiditätsmessung EUR 1.233,33
QuSt- Rückerstattungsanträgen EUR 2.006,87
Perspektive OVID Equity ESG Fonds SI
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Depotgebühren EUR 0,33
QuSt- Rückerstattungsanträgen EUR 0,38

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung und die Generalbevollmächtigten als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 26.098.993
davon feste Vergütung EUR 21.833.752
davon variable Vergütung EUR 4.265.241
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 332
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.475.752
davon Geschäftsleiter EUR 1.105.750
davon andere Führungskräfte EUR 370.002

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Erste Finanz- und Vermögensberater efv GmbH für das Geschäftsjahr 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Erste Finanz- und Vermögensberater efv GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 203.916,28
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 3

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und „Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Perspektive OVID Equity ESG Fonds Unternehmenskennung (LEI-Code): 5299007VCCJ4U2ZCOQ38

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 65,62% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Um in der 51 %-Grenze Berücksichtigung zu finden, reicht es aus, dass der Vermögensgegenstand entweder ein Umwelt- oder ein soziales Ziel erfüllt. Es ist nicht erforderlich, dass gleichzeitig beide Ziele erreicht werden.
Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider ISS ESG unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Im Zeitraum zwischen dem 26.05.2023 und 06.06.2023 hat der Fonds eine Grenzverletzung aufgrund einer Datenänderung des ISS-Scores von 7 auf 8 verzeichnet.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ein verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst.
Die Gesellschaft muss mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in Vermögensgegenstände investieren, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von einem durch die Gesellschaft anerkannten Anbieter für Nachhaltigkeits-Research unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet worden sind.
Als positiv bewertet und damit im Rahmen der genannten 51 % Grenze Berücksichtigung finden all die Vermögensgegenstände, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
1. ESG-Gesamtrating von mindestens Prime-2
2. nachhaltige Investitionen, die zur Erfüllung von Umwelt und/​oder sozialen Zielen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 beitragen.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 (ISS) in Höhe von 77,81 % auf.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Für den Fonds werden keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die
mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;
Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren oder Umsatz aus der Herstellung von Atomwaffen generieren;
mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
mehr als 5% Umsatz mit Atomstrom generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit hydraulischem Fracking generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Produktion von Ölsanden generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit Dienstleistungen im Bereich von Ölsanden generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Förderung von Uran generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Feuerwaffen generieren;
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden;
die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben;
die das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (UN Biodiversitätskonvention) nicht ratifiziert haben;
die den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Atomwaffensperrvertrag vom 05.03.1970) nicht unterzeichnet haben;
die einen Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index) kleiner als 40 aufweisen (Skala von 0 bis 100).
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider ISS zur Verfügung gestellt. Es wurden für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die gemäß Verkaufsprospekt ausgeschlossen sind.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien werden durch den Datenprovider ISS ESG zur Verfügung gestellt.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 wurde ein ESG-Gesamtrating von mindestens Prime-2 (ISS) von 82,18% erreicht.
Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt. Die Ausschlusskriterien wurden somit zu 100 % eingehalten. Eine Veränderung dieser hat im Vergleich zum Vorjahr nicht stattgefunden.
Die aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren wurden weder von einem Wirtschaftsprüfer noch von einem unabhänigen Dritten überprüft.
Die Investitionen in der Vermögensallokation für den Jahresbericht vom 30.11.2022 betrugen folgende Werte:
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (82,18 %). Davon waren gemäß #1A Nachhaltige Investitionen (58,39%).
#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale (41,61 %). #2 Andere Investitionen (17,82 %).
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Im Sinne dieses Sondervermögens gilt eine Investition dann als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088, wenn sie auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet ist, die zur Erreichung der Ziele der Erhaltung der Umwelt und/​oder der Erreichung der sozialeren Gestaltung der Gesellschaft beiträgt.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die nachhaltigen Investitionen darauf ausgerichtet sind, wirtschaftliche Tätigkeiten zu unterstützen, die wiederum zur Erfüllung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, im Folgenden „SDG“) beitragen.
Die diesbezüglichen Daten werden durch den Datenprovider ISS ESG zur Verfügung gestellt. Dabei beurteilt der Datenprovider das Erreichen der zuvor genannten Investitionsziele anhand des SDG Impact Ratings.
Im Fall von Wertpapieren wird im Rahmen des SDG Impact Ratings festgestellt welche Externalitäten ein Unternehmen, in Hinblick auf den Beitrag zu den SDGs bei den Unternehmungen und der gesamten Wertschöpfungskette aufweist. Gleichzeitig wird berücksichtigt, inwiefern bestehende und aufkommende Opportunitäten in der Umsetzung und/​oder Produktion etwaiger Dienstleistungen und/​oder Produkte vom jeweiligen Unternehmen genutzt werden, um die Anforderungen der SDGs zu erfüllen.
Konkret werden die folgenden drei Bereiche berücksichtigt:
– das operative Management
– die Produkte und/​oder Dienstleistungen des Unternehmens und
– das Auftreten kontroverser Geschäftspraktiken und der Umgang mit Kontroversen und der Umgang mit solchen Vorfällen.
Konkret muss die Gesellschaft mindestens 40 % des Wertes des Sondervermögens in Wertpapiere investieren, welche ein SDG Impact Rating von mindestens +2 aufweisen und damit wenigstens einen begrenzten Beitrag zu den SDG leisten.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Das Sondervermögen investiert gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel, eine Investition in Humankapital oder einer solchen zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppe erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (sog. „do not significant harm principle“, kurz: „DNSH“).
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Kriterium zur Erfüllung des DNSH Erläuterung der Annahme
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die hinsichtlich des Beitrags zu den 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) deutlich fehl ausgerichtet agieren. Zur Beurteilung der Ausrichtung der Unternehmen wird eine deutliche Fehlausrichtung unterstellt, sofern das Unternehmen ein SDG Impact Rating von kleiner als -5 aufweist. Ein solcher Wert wird vergeben, wenn ein Unternehmen in der Ausübung seines Geschäftsbetriebes die Erfüllung der SDGs signifikant erschwert. In die Bewertung werden die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, die Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten einbezogen. Anteilig wird die Bewertung im Bezug zum jeweiligen Sektor bewertet. Für die SDG 8, 9 und 17 werden Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen als grundsätzlich neutral eingestuft. Die Gesamtbewertung von Unternehmen hinsichtlich der drei genannten Ziele wird daher maßgeblich durch die Bewertung der Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten beeinflusst.
Es erfolgt keine Investition in Aktien und Anleihen, von Unternehmen, welche gegen die oben genannten Ausschlusskriterien Nr. (1.) – (7) verstoßen. Durch die Ausschlüsse wird nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten solcher Emittenten investiert, die über die genannten Umsatzschwellen hinaus in dem jeweiligen Geschäftsfeld tätig sind. In diesem Zuge ist davon auszugehen, dass wenigstens eine erhebliche Beeinträchtigung nicht erfolgt. Hiermit ist angestrebt durch die Investitionen vorliegenden Sondervermögens gar nicht oder nicht im erheblichen Umfang in Geschäftsfelder, welche die Umwelt und soziale Ziele erheblich beeinträchtigen, zu investieren.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, welche nicht im Einklang mit dem Mindestschutz gem. Art. 18 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) agieren. Der Mindestschutz gem. Art. 18 Taxonomieverordnung setzt voraus, dass Unternehmen Verfahren befolgen, welche sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisationen und die Internationale Charta der Menschenrechte befolgen. Durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, wird die Investition in entsprechende Emittenten von Aktien und Anleihen ausgeschlossen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet (9) und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann.
Es erfolgt keine Investition in Unternehmen, welche die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung i.S.d. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 nicht anwenden. Zur Beurteilung der guten Unternehmensführung wird das Governance Rating herangezogen. Die diesbezüglichen Daten werden durch ISS ESG zur Verfügung gestellt. Im Governance Rating werden u.a. Aufsichts- und Vergütungsstrukturen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundsätze der guten Unternehmensführung nicht berücksichtigt werden, sofern die Governance eines Unternehmens im gewichteten Durchschnitt der Bewertung der zugrunde liegenden Einzelkriterien von ISS
ESG im Governance Rating mit poor (mangelhaft) bewertet wird. Weiterhin wird durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, die Investition in Emittenten von Aktien und Anleihen ausgeschlossen, die schwerwiegende Verstöße ohne positive Perspektive in den Bereichen, Korruption, Steuern, Geldwäsche aufweisen.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschafts- und Menschenrechte im Einklang? Nähere Angaben:
Durch die Anwendung des zuvor aufgeführten Ausschlusskriterium Nr. (8), wird sichergestellt, dass für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben werden, die in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact- Netzwerkes, UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigt und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt ist, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen herangezogen.
Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe.
Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO2-Emissionen einzuordnen.
Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf.
Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen.
Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen.
Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf.
Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt.
Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert werden sollen. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der Delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
1. Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) 2. CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint)
3. Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden , dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector) Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector) Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negative Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoff-belastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE) Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarungen auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (15) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (15) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staaten erfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (14) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (14) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass negative Auswirkungen beschränkt werden.
Für Investmentanteile:
Das Fondsmanagement strebt an für das Sondervermögen nur in Investmentanteile solcher Fonds zu investieren, die im Rahmen ihrer jeweiligen Anlagestrategie die zuvor genannten PAI berücksichtigen.
Konkrete Daten liegen dem Portfolioverwalter aktuell noch nicht vor, entsprechend kann eine Bewertung etwaiger Investmentanteile in Hinblick auf das Einhalten der PAI aktuell noch nicht getroffen werden.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs NACE Codes (bei Anleihen) ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.01.2023 – 31.12.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. (DE0005552004) Industrielle Transporte 4,62% Deutschland
MasterCard Inc. Registered Shares A DL -,0001 (US57636Q1040) Industrielle Unterstützungsdienste 4,59% USA
Canadian National Railway Co. Registered Shares o.N. (CA1363751027) Industrielle Transporte 4,26% Kanada
Microsoft Corp. Registered Shares DL-,00000625 (US5949181045) Software und Computerdienstleistungen 4,20% USA
Oréal S.A., L‘ Actions Port. EO 0,2 (FR0000120321) Persönliche Güter 3,72% Frankreich
Schneider Electric SE Actions Port. EO 4 (FR0000121972) Elektronische und elektrische Ausrüstung 3,46% Frankreich
Reckitt Benckiser Group PLC Registered Shares o.N. (GB00B24CGK77) Körperpflege-, Drogerie- und Lebensmittelgeschäfte 3,43% Großbritannien
Thermo Fisher Scientific Inc. Registered Shares DL 1 (US8835561023) Medizinische Geräte und Dienstleistungen 3,36% USA
Boston Scientific Corp. Registered Shares DL -,01 (US1011371077) Medizinische Geräte und Dienstleistungen 3,24% USA
Medtronic PLC Registered Shares DL -,0001 (IE00BTN1Y115) Medizinische Geräte und Dienstleistungen 3,10% Irland
Church & Dwight Co. Inc. Registered Shares DL 1 (US1713401024) Körperpflege-, Drogerie- und Lebensmittelgeschäfte 2,97% USA
Waste Management Inc. (Del.) Registered Shares DL -,01 (US94106L1098) Abfall- und Entsorgungsdienstleistungen 2,95% USA
Danaher Corp. Registered Shares DL -,01 (US2358511028) Medizinische Geräte und Dienstleistungen 2,83% USA
NIKE Inc. Registered Shares Class B o.N. (US6541061031) Persönliche Güter 2,82% USA
Geberit AG Nam.-Akt. (Dispost.) SF -,10 (CH0030170408) Bau und Baustoffe 2,67% Schweiz

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente investieren.
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 51 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben. In der Grafik erfolgt der Ausweis der „Anderen ökologischen“ und der „Sozialen“ Investitionen mit jeweils 50 %. Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen sowohl SDG, die auf Umweltziele als auch solche, die auf soziale Ziele ausgerichtet sind berücksichtigt.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs NACE Codes ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission keine Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffen ist somit 0,00 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Altenheime ,Beh.-Wohnh. 0,28%
Beteiligungsgesellsch. 1,79%
Datenverarb., Hosting 0,10%
Dienstl.Informationst. 5,20%
Einzelh. versch. Waren 0,40%
Elektrizitätserz. 1,11%
Forschung und Entw.NW 1,37%
Gebäudebetr.;G.-+Lands. 1,98%
Gesundheitswesen ang 0,23%
Gew. v. Erdöl + Erdgas 0,75%
Güterbef.Eisenbahnfernv. 0,04%
Handelsv. so. Waren 0,75%
Hdl m.Kfw <= 3,5t 0,09%
Herst. DV-Geräte 1,69%
Herst. Oberbekl.D. + M. 0,10%
Herst. pharm. Spez. 1,63%
Herst. v. Prüfmaschinen 3,36%
Herst. v. Sanitärkeramik 2,67%
Herst.el.Bauel. 3,05%
Herst.el.Haushaltsger. 1,25%
Herst.elektromed. Geräte 3,10%
Herst.Hh.-+ Hygieneart. 1,38%
Herst.med.+zahnm.App. 3,34%
Herst.pharm.Erzeugn. 4,69%
Herst.s. anorg. Grundst. 0,23%
Herst.sonst.Bekl. + Zub. 2,82%
Herstellung von Schuhen 0,24%
Hst.Seif.,Wasch.,Rein.D. 6,39%
Hst.Seifen,Wasch.,Rein. 1,94%
Landver.+Trans.Rohrfern. 5,21%
Reisebüros+Reiseveranst. 0,17%
Samml.n.gef. Abf. 2,95%
Sons.Post-,Kurierdienste 4,62%
Sonst.m.Finanzd.v.T. 4,73%
Verl. v. Software 4,20%
Verl. v. sonst.Software 0,61%
Verm.sonst.Masch.ang 0,09%
Verw.+Führ. v. Unt. 25,19%
Werbeagenturen 0,24%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel fest. Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 40 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen SDGs berücksichtigt, die auf Umwelt- als auch soziale Ziele ausgerichtet sind.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel fest.
Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 40 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen sowohl SDG, die auf Umweltziele als auch solche, die auf soziale Ziele ausgerichtet sind berücksichtigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Das Finanzprodukt darf bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens in “#2 Andere Investitionen” investieren. Dabei kann der Portfolioverwalter die Investitionen in “#2 Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen.
Ein ökologischer oder sozialer Mindestschutz wird in Bezug auf Aktien, Anleihen und Investmentanteile durch das Anwenden der oben genannten Ausschlusskriterien sichergestellt. Dies gilt nur dann, wenn der Datenprovider entsprechende Daten zur Verfügung stellt. Sofern keine Daten verfügbar sind, bleiben die Aktien, Anleihen oder Investmentanteile erwerbbar, so dass in diesem Fall ein Mindestschutz nicht gesichert ist.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 22,19 %.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 durchgehend beachtet. Im Zeitraum zwischen dem 26.05.2023 und 06.06.2023 hat der Fonds eine Grenzverletzung aufgrund einer Datenänderung des ISS-Scores von 7 auf 8 verzeichnet.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance). Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 19. April 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Perspektive OVID Equity ESG Fonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 22.04.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Lübeck

Next Post

Staatsanwaltschaft Mönchengladbach