Start Allgemein Pause im Handel mit Anteilscheinen des „ERSTE BOND CHINA“

Pause im Handel mit Anteilscheinen des „ERSTE BOND CHINA“

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Texler (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert über eine anstehende Aussetzung des Anteilscheingeschäfts des „ERSTE BOND CHINA“. Dieser Miteigentumsfonds, verwaltet von der Erste Asset Management GmbH, unterliegt den Regelungen des § 2 Abs. 1 und 2 des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011). Aufgrund der angesetzten Börsefeiertage wird der Handel mit den Anteilscheinen dieses Fonds von Freitag, dem 5. April, bis Montag, dem 8. April 2024, gemäß § 56 InvFG 2011 pausiert. Anleger werden gebeten, diese vorübergehende Handelsunterbrechung bei ihren Investmententscheidungen zu berücksichtigen.

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