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V+Plus Fonds wurden Sie auch von der Kanzlei Unzicker angeschrieben?dann lesen Sie diesen Bericht!

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GraphicMama-team (CC0), Pixabay

In unserem heutigen Bericht beleuchten wir die jüngsten Entwicklungen rund um die V+Plus Fonds, ein Thema, das uns und unsere Leserschaft bereits seit geraumer Zeit beschäftigt. Unser Engagement für eine Interessengemeinschaft, die sich mit den Herausforderungen dieser Fonds auseinandersetzt, ist unseren Stammlesern wohlbekannt. Immer wenn wir auf Informationen stoßen, die für Anleger von Bedeutung sein könnten, fühlen wir uns verpflichtet, diese zu teilen.

Aktuell rücken die Aktivitäten einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei, die im Namen der V+Plus Fonds auftritt, ins Zentrum unserer Aufmerksamkeit. Besonders auffällig sind die vermehrt gestellten Forderungen, die diese Kanzlei im Auftrag des Geschäftsführers Hans Jürgen Brunner vertritt. Uns erreichten Hinweise, dass diese Kanzlei verstärkt zu Vergleichen neigt, was uns veranlasste, vor der Veröffentlichung dieses Artikels eine Presseanfrage zu stellen. Die Antwort, die wir erhielten, war zwar erwartungsgemäß ausweichend, doch sie wirft ein bezeichnendes Licht auf die Praktiken der Kanzlei und deren Mandanten.

In unserer Anfrage an die Kanzlei Unzicker wollten wir insbesondere klären, ob sie im Auftrag der V+ Plus Fonds gegen Anleger vorgeht und ob dabei das Ziel verfolgt wird, ausstehende Ratenzahlungen einzuklagen. Auch das vermehrte Angebot von Vergleichen und die damit möglicherweise verbundene höhere Gebührenabrechnung waren Gegenstand unserer Fragen. Wir bezogen uns auf gerichtliche Hinweise, die Anlegern das Recht einräumen, rückständige Raten nur bis zu einer bestimmten Höhe zu zahlen, ein Punkt, bei dem wir vermuteten, dass die Kanzlei möglicherweise darüber hinausgehende Zahlungen fordert.

Die Antwort der Kanzlei war wenig überraschend: Man berief sich auf die Verschwiegenheitspflicht und vermied es, zu den konkreten Fragen Stellung zu nehmen. Dies mag zwar juristisch nachvollziehbar sein, lässt jedoch Raum für Spekulationen über die tatsächlichen Absichten hinter diesen Forderungen.

Rechtsanwalt Jens Reime, der zahlreiche Mitglieder der Interessengemeinschaft vertritt, teilte uns mit, dass er Anlegern dabei hilft, sich mithilfe des Kündigungsrechts, das nach einer Beitragszahlungszeit von 60 Monaten greift, von ihren Verpflichtungen zu lösen. Diese Vorgehensweise, gestützt durch richterliche Hinweise, scheint von der Gegenpartei ignoriert zu werden, was Reime jedoch nicht davon abhält, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

Die Situation zeigt, dass Anleger, die kaum Hoffnung auf eine Rückzahlung ihrer Investitionen haben, weiterhin mit Forderungen konfrontiert werden, die möglicherweise nicht gerechtfertigt sind. Dieser Konflikt zwischen der Kanzlei Unzicker und den von Reime vertretenen Anlegern wird uns weiterhin beschäftigen, und wir werden nicht zögern, über neue Entwicklungen zu berichten.

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