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Interview mit Rechtsanwalt Sascha Bowrowski über die Rolle des Aufsichtsrats in Genossenschaften

Fotocitizen (CC0), Pixabay

Interviewer: Guten Tag, Herr Bowrowski. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um mit uns über die spezifische Rolle des Aufsichtsrates in Genossenschaften zu sprechen.

Rechtsanwalt Sascha Bowrowski: Es ist mir eine Freude. Die Arbeit des Aufsichtsrats in Genossenschaften ist ein faszinierendes Feld, das oft unterschätzt wird.

Interviewer: Beginnen wir mit den Grundlagen. Können Sie uns erklären, welche Hauptaufgaben ein Aufsichtsrat in einer Genossenschaft hat?

Bowrowski: Natürlich. Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft hat ähnliche Aufgaben wie in anderen Unternehmensformen, jedoch mit einigen Besonderheiten, die aus der genossenschaftlichen Struktur resultieren. Eine der Kernaufgaben ist die Überwachung der Vorstandstätigkeit. Der Aufsichtsrat muss sicherstellen, dass der Vorstand die Genossenschaft im Sinne der Satzung und gemäß den Beschlüssen der Generalversammlung leitet.

Interviewer: Wie steht es um die finanzielle Verantwortung?

Bowrowski: Der Aufsichtsrat spielt eine zentrale Rolle bei der finanziellen Kontrolle. Er ist verantwortlich für die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und der Buchführung. Es geht darum, die Konformität mit gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien zu gewährleisten.

Interviewer: Und wie kommuniziert der Aufsichtsrat seine Ergebnisse?

Bowrowski: Nach der Prüfung erstattet der Aufsichtsrat der Generalversammlung Bericht über seine Erkenntnisse. Er gibt eine Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes und äußert sich zur wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft.

Interviewer: Hat der Aufsichtsrat auch eine Rolle bei der Besetzung des Vorstandes?

Bowrowski: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. In vielen Genossenschaften ist der Aufsichtsrat für die Bestellung und gegebenenfalls Abberufung der Vorstandsmitglieder zuständig. Dabei achtet er besonders auf die notwendigen Qualifikationen der Kandidaten.

Interviewer: Wie sieht es mit strategischen Entscheidungen aus?

Bowrowski: Der Aufsichtsrat hat auch eine beratende Funktion. Er unterstützt und berät den Vorstand bei wichtigen strategischen Entscheidungen, beispielsweise bei der Entwicklung neuer Geschäftsfelder oder Investitionsentscheidungen.

Interviewer: Und wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt?

Bowrowski: Der Aufsichtsrat kann eine vermittelnde Rolle einnehmen, um Differenzen zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und dem Vorstand zu schlichten. Das ist besonders wichtig, um den Zusammenhalt und die gemeinsamen Ziele der Genossenschaft zu wahren.

Interviewer: Abschließend, wie stellt der Aufsichtsrat sicher, dass die Genossenschaft gesetzeskonform agiert?

Bowrowski: Der Aufsichtsrat überwacht kontinuierlich, ob die Tätigkeit der Genossenschaft im Einklang mit den geltenden Gesetzen, der eigenen Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung steht. Diese Überwachungsfunktion ist fundamental, um die Rechtmäßigkeit und das Vertrauen in die Genossenschaft zu sichern.

Interviewer: Herr Bowrowski, ich danke Ihnen für diese aufschlussreichen Einblicke in die Rolle des Aufsichtsrats in Genossenschaften.

Bowrowski: Es war mir ein Vergnügen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Anmerkung der Redaktion:

Unsachliche oder möglicherweise sogar kriminelle Kommentare, auch wenn sie mittlerweile gelöscht sind, sehr geehrter Herr Knauer von der Cehatrol Technology eG aus Berlin, kann ich nicht als Aufgabe eines Aufsichtsrates in diesem Artikel finden.

Ich finde auch, dass ein Aufsichtsrat, der sich zu solchen Handlungen hinreißen lässt, in einer seriösen Genossenschaft keinen Platz haben sollte. Jede seriöse Genossenschaft wird sich von solchen Mitgliedern an vorderster Stelle sicherlich distanzieren.

Ich frage mich auch, sehr geehrter Frank Knauer, was Sie mit solchen Kommentaren erreichen wollen. Bringen diese Sie in einer Diskussion weiter? Schaffen solche Kommentare dann Lösungen aus Ihrer Sicht? Ich bin überzeugt, diese Frage können Sie sich selbst beantworten. Der mittlerweile von Ihnen gelöschte Kommentar bringt Ihnen nur Ärger ein.

Sollten Sie meiner Aufforderung bis Freitag nicht nachkommen, werde ich meinen Rechtsanwalt sicherlich beauftragen, den juristischen Weg gegen Sie zu beschreiten. Nochmals, Herr Knauer, in der Sache können Sie sich mit mir wie die Kesselflicker streiten, aber bleiben Sie bitte immer sachlich. Selbst Thomas Limberg von der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG hat irgendwann verstanden, dass man das Gespräch sucht, um eigene Positionen zu erklären und möglicherweise mehr Verständnis dafür zu bekommen.

 

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