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Urteil

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Ein österreichischer Kartograf, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Nachvergütung von 5,5 Millionen Euro für die Verwendung seiner Europakarte auf den Euro-Banknoten forderte, erlitt vor Gericht eine Niederlage. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungsklage des 87-jährigen Mannes abgewiesen, bestätigend, dass die auf den Banknoten dargestellte Landkarte als ein eigenständiges Werk betrachtet wird. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen, obwohl der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof offensteht.

Der Kartograf hatte ursprünglich seine Europadarstellung, für die er verschiedene Satellitenbilder und digitale Daten nutzte und dabei geografische Details wie Küstenlinien und Inseln modifizierte, 1997 für 30.000 Schilling (entspricht 2180 Euro) an die österreichische Zentralbank verkauft. Diese Nutzungsrechte gingen später an die EZB über, die die Darstellung auf die Rückseite der Euro-Scheine druckte.

Das Landgericht Frankfurt hatte bereits 2022 in erster Instanz die Forderung des Kartografen als unrechtmäßig eingestuft, da die Gestaltung der Banknoten erheblich von seiner ursprünglichen Karte abwich, einschließlich der Änderung von Farben und geografischen Elementen. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Sichtweise und fügte hinzu, dass keine direkte Verbindung zwischen der Verwendung der Karte und den Seigniorage-Einkünften der EZB, an denen der Kläger beteiligt werden wollte, besteht. Diese Einkünfte, die durch das Handling der Banknoten entstehen, wären laut Gericht auch ohne die Nutzung der Karte des Kartografen entstanden.

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