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Staatsanwaltschaft Leipzig

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Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Herrfurth, Oliver

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

955 Js 4345/​22

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 955 Js 4345/​22, gegen Oliver Herrfurth – geboren am 08.12.1996 – wegen Betruges ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Eilenburg vom 21.03.2022 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus der von dem Verurteilten begangenen Tat ein Anspruch auf Wertersatz für das tatverletzte niederländische Unternehmen Biozend b.v. entstanden.

Der Verurteilte bestellte auf dessen Internetpräsenz www.biofitt.com am 22.04.2021 Waren im Wert von 113,80 EUR, ohne dafür zu bezahlen. Dadurch wurde das Unternehmen in entsprechender Höhe geschädigt.

Um dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 113,80 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Es wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die zustellfähige Anschrift des Unternehmens kann gegenwärtig nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Die Verletzte, bzw. deren Rechtsnachfolger, können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe und ggf. mit entsprechenden Belegen zur eingetretenen Rechtsnachfolge anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 20.02.2024

 

gez. Köhler, Rechtspfleger

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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